[HE] Verständnisfrage zur Pension

Begonnen von Canin, 23.01.2020 14:59

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Canin

Habe eine Verständnisfrage zur Pension; man kann ja teils noch sehr spät verbeamtet werden, spätestens mit 50 in Hessen z.B., wie schaut das dann aus wenn die Person in die Pension geht? Werden die Ruhebezüge mit dem Rentenanspruch der früheren Tätigkeit verrechnet? Die Höhe eines mit z.B. 25 Jahren Verbeamteten können Spätzünder nicht beanspruchen, gehe ich stark von aus?

Canin

Ich war volle 10 Jahre bei der Bundeswehr, ist diese Zeit eigentlich auch anrechenbar?

was_guckst_du

...selbst die ehemalige Wehrpflicht wird angerechnet...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

clarion

Hallo,

Dienstzeiten, die man im öD zurück gelegt hat, werden idR. als pensionwirksame Dienstzeit anerkannt. Mit Erreichen der Regelaltersrente wird die Pension um die Rente und VBL gekürzt. Wenn man in der Privatwirtschaft tätig war, wird das nicht in als pensionswirksam anerkannt, so dass man die 40 Dienstjahre nicht erreicht, dann wird aber auch die Pension nicht um die Rente gekürzt.

WasDennNun

Ist die Formel nicht so:
Rente + Pension <= Pension die man maximal bekommen würde, wenn man genug Dienstzeit hätte?

was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

clarion

Genau so ist es.

In der Höhe der Summe Rente+Pension macht es aber einen Unterschied aus, ob die vor der Verbeamtung zurück gelegte Zeiten als ruhegehaltsfähig anerkannt werden. Die Rente richtet sich nach dem durchschnittlichen Brutto im Verlauf der Versicherungsjahre während sich die Pension nach der zuletzt innegehalten Besoldungsgruppe richtet. Diese dürfte bei den allermeisten höher sein, als das durchschnittliche Brutto als Arbeitnehmer.

was_guckst_du

...aber trotzdem gilt immer: Rente plus Pension sind nie höher als die maximale Pension nach 40Jahre ruheghaltsfähiger Zeiten...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Canin

Vielen Dank.

10 Jahre BW +
x Jahre Angestellter im ÖD (bin ich jetzt) wären vor der Verbeamtung zurück gelegte Zeiten im ÖD (denn woanders werde ich nicht arbeiten), können also als ruhegehaltsfähig anerkannt werden? +
x Dienstjahre als Beamter (wenn es klappt), vielleicht kriegt man die 40 Dienstjahre damit voll, und wenn nicht? Müsste ich privat für diese Versorgungslücke sparen?

Organisator

Zitat von: Canin in 24.01.2020 08:41
Vielen Dank.

10 Jahre BW +
x Jahre Angestellter im ÖD (bin ich jetzt) wären vor der Verbeamtung zurück gelegte Zeiten im ÖD (denn woanders werde ich nicht arbeiten), können also als ruhegehaltsfähig anerkannt werden? +
x Dienstjahre als Beamter (wenn es klappt), vielleicht kriegt man die 40 Dienstjahre damit voll, und wenn nicht? Müsste ich privat für diese Versorgungslücke sparen?

Vorsicht. Das Thema ist zu komplex, um hier schon abschließend beantwortet zu sein. Beispielsweise sind zurückgelegte Zeiten im öD, in denen eine Rentenanwartschaft erworben wurde, keine ruhegehaltsfähigen Zeiten.

Folgende Seite bietet einen guten Startpunkt um sich weiter schlau zu machen:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/versorgung/versorgung-artikel.html

Canin


Funker

Zitat von: Organisator in 24.01.2020 08:49
[... Beispielsweise sind zurückgelegte Zeiten im öD, in denen eine Rentenanwartschaft erworben wurde, keine ruhegehaltsfähigen Zeiten.
Die Aussage stimmt in dieser Absolutheit nicht. Auch solche Zeiten können ruhegehaltfähige Dienstzeiten sein, vgl. §§ 10, 11 BeamtVG bzw. entsprechende landesrechtliche Regelung.

clarion

Hallo Canin,

wenn Du bis zur Regelaltersgrenze durchhälst, wirst Du voraussichtlich genügend Renten und Pensionsansprüche haben. Wenn Du eher ausscheiden musst, gibt es eine Mindestpension, außerdem gibt es auch auf Beamte zugeschnittene Dienstunfähigkeitsversicherungen.