Frage zur TVEntgO

Begonnen von Robert68, 03.02.2020 17:35

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Robert68

Ich habe eine Frage zur TVEntgO., Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen
Bezeichnung: Fachkräfte für  XXXX mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit.
Bezieht sich "abgeschlossener Berufsausbildung" auf den Beruf, hier verallgemeinert mit XXXX, oder ist irgendeine Berufsausbildung ausreichend ?
Also muß ich genau DIE Berufsausbildung haben oder geht auch eine andere abgeschlossene Berufsausbildung?

Gruß Robert

Spid

Es geht um eine Berufsausbildung, die der Tätigkeit entspricht.

Robert68

Ok, dann muss ich also bei gefordertem Berufsbild "Bürokaufmann" dieser sein und nicht Bäcker gelernt haben.
So habe ich es mir schon gedacht.
Vielen Dank