Sonderurlaubsgesetz NRW

Begonnen von Texter, 05.02.2020 14:16

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Texter

Hallo Foristen,

kann nach dem oben genannten Gesetz kommunalen Beschäftigten Sonderurlaub gewährt werden? Falls ja, auch unter Fortzahlung des Entgeltes?

Welche Vorschriften sind in § 7 Absatz gemeint? Die des TVöD?

Gruß

Spid

Aufgrund von §7 Abs. 2 Sonderurlaubsgesetz NW ist es nicht anwendbar. Maßgeblich sind die Regelungen des TVÖD als die einschlägige Vorschrift für Tarifbeschäftigte.

Texter

Heißt es gibt keine Möglichkeit der bezahlten Freistellung, oder?
Handelt es sich um einen wichtigen Grund nach § 28, wenn ich ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig bin?

Spid

§29 Abs. 3 Satz 1 käme durchaus infrage, da es sich ja wohl um einen anderen Tatbestand handelt, als die in Abs. 1 und Abs. 2 genannten. Sofern eine gewisse Dringlichkeit dafür besteht, etwa weil sonst Ausfall, Betreuungslücken... entstehen...

Ein wichtiger Grund dürfte dann vorliegen, wenn der AN es als wichtig ansieht - wovon bei einem freiwillig übernommenen Ehrenamt ja auszugehen ist.