Vorarbeiterzulage

Begonnen von Baiso, 08.02.2020 21:02

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Baiso

Guten Tag,

Ich wollte wissen ab wann einem eine Vorarbeiterzulage zusteht? Also wie viel Mitarbeiter einem unterstellt sein müssen und wie hoch die Vorarbeiterzulage ist? Ich hab mal irgendwo gelesen das einem mindestens 2 Mitarbeiter unterstellt sein müssen. Und die Höhe der Zulage 10% der Stufe 1 seiner Entgeltgruppe ist. Stimmen diese Angaben (noch)?

Spid

Welches Bundesland?

Baiso


Spid

Die Vorhandwerkerzulage ist in §3b Landesbezirklicher Tarifvertrag vom 19. Dezember 2006 zum TVöD im Bereich des KAV NW (TVöD-NRW) i.d.F. des 11. Änderungs-TV vom 18. Juni 2018 geregelt. Voraussetzung ist
a) Beschäftigter im Sinne des § 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD (vormals Arbeiter),
b) ausdrücklich schriftlich zum Vorhandwerker/Gruppenführer/Teamleiter bestellt und
c) selbst mitarbeitend.

Die Zulage hat eine Höhe von 10% der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe.

BerlinBerlin1

Hallo Spid,

die Vorhandwerkerzulage ist ja nicht direkt im TVÖD verankert, sondern in Landesbezirklichen Tarifverträgen.
Du hast geschrieben das Sie in NRW 10% der Stufe 2 der Entgeltgruppe beträgt in der man eingruppiert ist.
Ist das in den anderen Bundesländern auch so oder gibt es da Ausreiser nach oben oder unten?

Spid

Meines Wissens nach gelten in einigen Landesbezirken in Ermangelung der Einigung über eine neue Regelung und neuer Lohngruppenverzeichnisse sogar noch die alten Regelungen  der TV Lohngruppenverzeichnis fort.

BerlinBerlin1

Danke für die Info.