Heimschicken bezahlt oder unbezahlt

Begonnen von Labrador, 10.02.2020 12:44

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Labrador

Hallo zusammen,

ganz aktuell:
Wir können leider nicht arbeiten heute, da aufgrund des Sturms eine Leitung beschädigt wurde.
Jetzt hieß es "von oben" wir können heim gehen und müssen Überstunden nehmen, oder hier bleiben und "Däumchen drehen". Können leider ohne Programm tatsächlich nichts sinnvolles arbeiten.

Wie sieht es hier gesetzlich aus?

Liebe Grüße

Britta2

Bei uns gilt Anwesenheitspflicht. Da steht die Verwaltung mit Kaffee in der Hand am Fenster ... Unabhängig von Sabine kommen wir seit Wochen morgens fast täglich 1-2 Std sinnlos verfrüht auf Büro weil Netzwerkausfall/-wartung. Aber es gilt nunmal Anwesenheitspflicht. Total motivierend. ÖD halt.

Spid

Der AG könnte die AN auch einfach bezahlt nach Hause schicken, weil er ihre Arbeitsleistung derzeit nicht annehmen kann. Das wäre dann ein Annahmeverzug. Er muß das aber nicht und kann sehr wohl verlangen, daß die AN sich an ihrem Arbeitsplatz bereithalten.

Mond6

Arbeitsausfall durch höhere Gewalt ist in §615 BGB geregelt.


Wastelandwarrior

Ja, aber wie bei unzähligen Glatteis-Ausfall-Urteilen sehe ich hier das Problem der unmittelbaren "Schuld" des AG. Wenn was am Gebäude, dem Strom im Gebäude oder sonstwas, was in der realen Verantwortung des AG liegt, ist, dann Annahmeverzug. Oder mit ausdrücklicher Anordnung. Sonst nicht.

Novus

Zitat von: Spid in 10.02.2020 13:00
Der AG könnte die AN auch einfach bezahlt nach Hause schicken, weil er ihre Arbeitsleistung derzeit nicht annehmen kann. Das wäre dann ein Annahmeverzug. Er muß das aber nicht und kann sehr wohl verlangen, daß die AN sich an ihrem Arbeitsplatz bereithalten.

Eben, bei uns haben Gestern 32 Lehrkräfte 67 Schüler beaufsichtigt, von 7 bis 16:30 Uhr :)