Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt

Begonnen von ErwinT, 11.02.2020 17:37

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ErwinT

Wie ist eure Einschätzung bezüglich der Eingruppierung folgender Tätigkeit?

Bezeichnung: Assistent Team im bautechnischen Prüfamt

Verantwortlich für
- Vorgangs- und Prozessmanagement
- Bearbeitung von Projekten bei Verwaltungsverfahren
- Administrative Unterstützung und Koordinierung der Referats-Arbeit

Einstellungsvoraussetzungen sind:
Abschluss: Bachelor Verwaltungsfachwirt oder technische Fachrichtungen. Gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungen gelten jedoch ebenfalls
GuteKenntisse im Bereich der Office-Programme und Datenbanken
Freundlichkeit, Organisationsgeschick, Zuverlässigkeit, Serviceorientierung, Kommunikations- und Teamfähigkeit. Sorgfältige engagiert, selbstständige und pragmatische Arbeitsweise.
Gute Englischkenntnisse




Spid

So wie es beschrieben ist: E5. Es ist nicht erkennbar, daß an irgendeiner Stelle mehr als gründliche Fachkenntnisse erforderlich wären. Da es bereits daran fehlt, sind weitere Heraushebungsmerkmale nicht zu prüfen: E5.

ErwinT

Was ist mit der Anforderung Bachelor oder gleichwertige Kenntnisse/Erfahrungen?


Skedee Wedee

Was soll damit sein? Stellenbesetzung und Eingruppierung sind zwei unterschiedliche Vorgänge, die in keinem Zusammenhang stehen.

Skedee Wedee

Zitat von: ErwinT am 11.02.2020 17:51
Was ist mit der Anforderung Bachelor oder gleichwertige Kenntnisse/Erfahrungen?

Aha, und wenn in der Stellenausschreibung für Pförtner oder Reinigungskraft ebenfalls ein Bachelor verlangt wird, soll die Tätigkeit Deines Erachtens ebenfalls mit vermutlich EG 9b oder höher eingruppiert sein...

Isie

Die Anforderung Bachelor Verwaltungsfachwirt deutet aber darauf hin, dass für die Tätigkeit ein abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich ist. Das wäre dann 9b.

Organisator

Zitat von: Isie am 11.02.2020 18:03
Die Anforderung Bachelor Verwaltungsfachwirt deutet aber darauf hin, dass für die Tätigkeit ein abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich ist. Das wäre dann 9b.

Nö. Das wäre ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine entsprechende Tätigkeit. Letztere ergibt sich nicht aus der arg knappen Beschreibung der Arbeitsvorgänge.

08Susanne

Wenn es tatsächlich eine Stellebeschreibung gäbe, in der, warum auch immer, als Einstellungsvoraussetzung für einen Pförtnerposten ein abgeschlossenes Bachelorstudium genannt würde, dann könnte man in der Tat von einer Eingruppierung in 9 oder höher ausgehen.

Skedee Wedee

Zitat von: Isie am 11.02.2020 18:03
Die Anforderung Bachelor Verwaltungsfachwirt deutet aber darauf hin, dass für die Tätigkeit ein abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich ist. Das wäre dann 9b.

Nein. Die Aussage ist Quatsch und deutet auf mangelnde Kenntnisse im Eingruppierungsrecht hin.

Skedee Wedee

Zitat von: 08Susanne am 11.02.2020 18:06
Wenn es tatsächlich eine Stellebeschreibung gäbe, in der, warum auch immer, als Einstellungsvoraussetzung für einen Pförtnerposten ein abgeschlossenes Bachelorstudium genannt würde, dann könnte man in der Tat von einer Eingruppierung in 9 oder höher ausgehen.

Ich wiederhole meine Aussage zu Isie: Nein. Die Aussage ist Quatsch und deutet auf mangelnde Kenntnisse im Eingruppierungsrecht hin.

Organisator

Zitat von: 08Susanne am 11.02.2020 18:06
Wenn es tatsächlich eine Stellebeschreibung gäbe, in der, warum auch immer, als Einstellungsvoraussetzung für einen Pförtnerposten ein abgeschlossenes Bachelorstudium genannt würde, dann könnte man in der Tat von einer Eingruppierung in 9 oder höher ausgehen.

Das ist leider falsch, da es auch hier an der entsprechenden Tätigkeit hapert. Der Pförtner braucht nunmal kein Hochschulstudium....

08Susanne

Wenn als Anforderung ein Hochschulstudium genann wird, braucht für diese fiktive Stelle auch der Pförtner ein Hochschulstudium.