Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt

Begonnen von ErwinT, 11.02.2020 17:37

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Spid

Zitat von: ErwinT in 12.02.2020 20:39
Lieber Herr Spid, anstatt jetzt noch weiterzuargumentieren, lasse ich einfach mal Ihren letzten Kommentar auf uns alle wirken.







Isie


Spid

Also ich kann das noch ewig weiterführen - und es macht dann irgendwas im Promillebereich meiner Beiträge aus, während @ErwinT schlicht weiter an seinem braunen Haufen arbeitet, der 100% seiner Beiträge ausmacht.

ErwinT

Sie können das nicht nur ewig so weiterführen, sie würden das sogar ewig so weiterführen. Sie müssten das nämlich ewig so weiterführen. Und deshalb bin ich so rücksichtsvoll und höre jetzt auf damit, Sie weiter vorzuführen. Gute Nacht!

Spid

Und immer schön in die Bettpfanne machen, damit Du für morgen neue Beiträge hast.

RsQ

Zitat von: Spid in 12.02.2020 21:45
Und immer schön in die Bettpfanne machen, damit Du für morgen neue Beiträge hast.

Mir ist ein Rätsel, warum man sich - zumal bei ausgewiesener Fachkompetenz - auf ein solch unterirdisches Niveau begibt. So etwas muss nun wirklich nicht sein.  :-\

Spid

Na, woher soll er seine Beiträge denn sonst zaubern? In der Kläranlage nach fremden braunen Haufen fischen? Zeig mir gerne einen seiner Beiträge der sich qualitativ von einem ebensolchen abhebt.

Dienstbeflissen

Zitat von: Spid in 11.02.2020 19:05
Da Eingruppierung und Einstellung zwei völlig unterschiedliche Vorgänge sind, mußte er das nur dann tun, wenn er eine Entgeltgruppe in der Ausschreibung angeben wollte. Davon ab ist der öffentliche AG - im Gegensatz zu anderen AG - zwar verpflichtet, ein sachgerechtes Anforderungsprofil zu definieren, dadurch besteht zwischen den Anforderungen und der Eingruppierung dennoch kein Zusammenhang. Neben dem gerne gewählten Extrembeispiel des Pförtners, der zu 60% Pförtnertätigkeiten ausübt und zu 40% Rechtsgutachten erstellt und den AG vor Gericht vertritt, weshalb ein wissenschaftliches Hochschulstudium gefordert werden kann, die Eingruppierung aber dennoch E3 ist, gibt es nicht wenige Stellen bei Regierungspräsidien in NRW, für die der AG zurecht ein 2. juristisches Staatsexamen fordert, bei denen die auszuübende Tätigkeit jedoch zur Eingruppierung in E9b führt. In den meisten Bundesländern gibt es auch die dollstem Anforderungen an Standesbeamte, die als TB aber in E6-E7 eingruppiert sind.

In Hamburg werden Standesbeamte entsprechend der EG9b bezahlt.

https://www.hrecruiting.de/service/preview_anz.php3?anzeigen_id=QSqu1CktIUixG9AvJF&arbeitsmarkt=intern&layout_id=html_layout&kunden_nr=YM9QhJaWvZn9DYmz&status=preview

Schön, dass der AG aufgrund des Arbeitnehmermarktes immer öfter zu Gunsten der TB irrt. :)


WasDennNun

Zitat von: ErwinT in 12.02.2020 15:15
Zitat von: WasDennNun in 11.02.2020 23:40
deswegen schrieb ich ab.
Mehr lässt sich aus einem Dreizeiler nicht ablesen.
Wenn du sagen würdest:
Es sind Tätigkeiten  eines Bachelor Verwaltungsfachwirt auszuüben, dann kommt man natürlich woanders hin.
Steht da aber nicht.

Erstens handelt es sich bei der Beschreibung um mehr als drei Zeilen, zweitens steht da:
Stimmt sind vier
1 Verantwortlich für
2 - Vorgangs- und Prozessmanagement
3 - Bearbeitung von Projekten bei Verwaltungsverfahren
4 - Administrative Unterstützung und Koordinierung der Referats-Arbeit
Und die drei Spiegelstriche klingen so alleine wie sie da stehen wie Sekretärin, die mehr als E3 macht, daher mindestens E5.
Zitat
Zitat
Einstellungsvoraussetzungen sind:
Abschluss: Bachelor Verwaltungsfachwirt oder technische Fachrichtungen.

Und drittens konntest du ja trotz vorgeblich kaum vorhandenen Informationen immerhin das doch recht mutige Urteil fällen, dass klinge doch alles wie neudeutsch für Sekretärin.

Und jetzt fang bitte nicht mit der lebensfremden Argumentation an, da müsse was von Tätigkeiten statt Abschluss stehen.
Und ich unterscheide Einstellungsvoraussetzungen Abschluss: Bachelor Verwaltungsfachwirt oder technische Fachrichtungen.
und
auszuübenden Tätigkeiten eines Bachelor Verwaltungsfachwirt oder technische Fachrichtungen.

Das magst du als lebensfremde Argumentation empfinden. Ist aber eben leider relevant.
Die tarifliche Eingruppierung deiner dürftigen drei Spiegelstrichen kann natürlich auch eine E14 Tätigkeit sein sein.