Abordnung für 6 Monate

Begonnen von Mrs1893, 17.02.2020 19:01

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Mrs1893

Liebes Forum,

zwei Kollegen von Amt A sollen für 6 Monate bei Amt B aushelfen.
Es sollen sich Kollegen freiwillig melden, da ansonsten einfach entschieden wird lt. Vorgesetztem.

Nun stellt sich mir die Frage, ob der Vorgesetzte tatsächlich ,,einfach so" entscheiden kann, wer bei Amt B aushelfen muss, oder ob gewisse Dinge wie z.B. die Entfernung vom Wohnort berücksichtigt werden müssen?

Ich besitze z.B. keinen Führerschein und wäre länger als 1:30h unterwegs, während andere Kollegin mit dem Auto lediglich 10 Minuten bräuchten.

Ich danke euch für eure Antworten!

LG

Spid

Bei einer Abordnung von mehr als 3 Monaten ist der Beschäftigte zu hören, der AG muß die Vorbringungen des AN in seiner Ermessensentscheidung würdigen.

Mrs1893

Danke für die schnelle Antwort!
Ist der alleinige Grund (Arbeitsweg länger als 1:15h im Vergleich zu anderen Kollegen)
denn relevant genug, um die Entscheidung zu überdenken?
Kann man da ggf. den Personalrat einschalten?


Spid

Kommt ganz darauf an, was die anderen vorbringen und welche Interessen des AG berührt werden.

jenna11

Bis zu 3 Monaten kann der Arbeitgeber bestimmen,mehr wie 3 Monate ist auch der Personalrat zu beteiligen!

WasDennNun

Zitat von: jenna11 in 19.02.2020 10:36
Bis zu 3 Monaten kann der Arbeitgeber bestimmen,mehr wie 3 Monate ist auch der Personalrat zu beteiligen!
Interessant, steht wo?
Heißt beteiligen hier auch Mitbestimmung?

Kaiser80

z.B. §72 LPVG NRW = Mitbestimmung