Bewerbung - überqualifiziert mit Diplom ?

Begonnen von xxangestelltexx, 20.02.2020 16:48

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Zitat von: AlfonsoSchmidt in 22.02.2020 23:16
Wenn du Überqualifiziert bist dann kannst du mehr Geld verlangen. Denn ein Diplom ist Höherbewertet als ein Bachelor
Da spricht ein wahrer Kenner der Materie.

clarion

Zitat von: Spid in 21.02.2020 13:33
Der Erfolg einer solchen Darlegung setzt natürlich voraus, daß man Bewerbern, die man aufgrund einer Rechtspflicht einladen mußte, überhaupt zuhört und nicht einfach nur dasitzt.

Ist das nicht ein wenig unprofessionell, mit vorgefassten Meinung und nicht zuhörend herumzusitzen?

Spid

Nein, unprofessionell wäre es, Energie auf Kandidaten zu verschwenden, die nicht wegen ihrer Qualifikation eingeladen worden sind.

xxangestelltexx

Zitat von: Spid in 23.02.2020 08:11
Nein, unprofessionell wäre es, Energie auf Kandidaten zu verschwenden, die nicht wegen ihrer Qualifikation eingeladen worden sind.

Guten Morgen,
unsicher bin ich mir bei der Gleichstellung/Akzeptanz meines Diplom-Titels (formale Voraussetzung / erforderlich Kriterium) der jedoch in einer der geforderten Studienrichtungen ist. Daneben erfülle ich alle Vorteilhaft-Kriterien - was eine recht ungewöhnliche Kombi ist.
Daher denke ich nicht, dass man von insg. nicht erfüllter Qualifikation sprechen kann.

Zitat von: Spid in 21.02.2020 13:33
Der Erfolg einer solchen Darlegung setzt natürlich voraus, daß man Bewerbern, die man aufgrund einer Rechtspflicht einladen mußte, überhaupt zuhört und nicht einfach nur dasitzt.

Ich kann ja nur darauf hoffen & mich gut vorbereiten, um - im Falle der Einladung zu Vorstellungsgespräch - meine Motivation für den Wechselwunsch & mein langfristiges Interesse genau an der Stelle  darzulegen, wie ich es hier getan habe.
Spid, hast Du einen Ratschlag, was ich darüber hinaus machen kann,bzw. Aspekte /Argumente, die ich ggf. noch nicht bedacht habe?
Darf ich fragen, ob Deine Einschätzung aus selbst erlebter Erfahrungen auf Bewerberseite stammt oder sitzt Du am anderen Ende & wie könnte ich Dich in diesem Falle überzeugen?

Besten Dank!

Spid

Es sind doch zwei Situationen zu unterscheiden: Du wärest ohnehin eingeladen worden oder Du wirst mir aufgezwungen. Im ersteren Falle wäre das alles kein Problem, ich würde lediglich ansprechen, daß die zu besetzende Stelle eigentlich unterhalb der Qualifikationsebenr liegt, aus ihr nie mehr werden wird und ggfs. in dem Bereich auch keine Entwicklungsmöglichkeiten bestehen - und daß ich erwarte, daß nicht nach ein, zwei Jahren das Gemecker losgeht. Im letzteren Fall könntest Du machen, was Du willst - es würde mich nicht interessieren und wir würden Dich nicht einstellen.

xxangestelltexx

Zitat von: Spid in 24.02.2020 09:45
Es sind doch zwei Situationen zu unterscheiden: Du wärest ohnehin eingeladen worden oder Du wirst mir aufgezwungen.[......]  Im letzteren Fall könntest Du machen, was Du willst - es würde mich nicht interessieren und wir würden Dich nicht einstellen.

Danke für Deine spontane & direkte Rückmeldung !

Dh aufgezwungen bin ich - wenn ich zwar genügend Voraussetzungen mitbringe, dass man mich nicht vom Vorstellungsgespräch ausschließen kann, aber für die am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist von vornherein klar ,dass diese Voraussetzungen zu wenig/gering ausgeprägt sind, als dass ich im spez Bewerberfeld oder aber grundsätzlich anhand der Ausschreibungskriterien ne Chance habe? Was ist da entscheidend - konkrete andere Bewerbungen - oder die Ausschreibungskriterien?

Allgemein kann ich nachvollziehen, dass der letztere Fall für alle Beteiligten (auch für mich selbst als Bewerber) ein Aufwand ist, den man sich& anderen ersparen kann.


Spid

Aufgezwungen wärest Du, wenn ich nach Durchsicht Deiner Unterlagen Dich nicht eingeladen hätte, es aufgrund anderer Umstände - im öD wäre dies z.B. die Rechtspflicht, nicht offensichtlich ungeeignete Schwerbehinderte einzuladen; bei uns z.B. eine Vereinbarung mit dem Zuwendungsgeber, aus der sich ebenfalls eine Einladung für Schwerbehinderte ergeben kann, aber auch wirre Wünsche des BR oder anderer, denen ich aus taktischen Gründen nicht entgegentreten möchte - aber dennoch zu einem Bewerbungsgespräch kommt.

xxangestelltexx


Spid, danke für die Klarstellung, dass dieses "Aufgezwungen sein" nicht ausschließlich Aspekte sind, die in mir als Bewerber zu suchen sind...

Dann bleibt abwarten.

Vielen Dank an alle, die sich die Zeit genommen haben!

RsQ

Zitat von: xxangestelltexx in 24.02.2020 10:36

Spid, danke für die Klarstellung, dass dieses "Aufgezwungen sein" nicht ausschließlich Aspekte sind, die in mir als Bewerber zu suchen sind...

Wobei gleichsam interessant wäre, wie sehr Spids persönliche Überzeugungen hier verallgemeinerbar sind. Schwerbehinderte Bewerber völlig empathielos als "aufgezwungen" und quasi "chancenlos" zu werten, ist hoffentlich nicht der Standardfall.

Texter

Wenn ein Bewerber nur eingeladen wird, weil er schwerbehindert ist, halte ich das tatsächlich für eine gängige Praxis.
Mit geeigneten schwerbehinderten Bewerbern wird sicherlich anders verfahren...


Spid

Eben. Genau das habe ich ausgeführt.

xxangestelltexx

Zitat von: RsQ in 24.02.2020 10:54
Zitat von: xxangestelltexx in 24.02.2020 10:36

Spid, danke für die Klarstellung, dass dieses "Aufgezwungen sein" nicht ausschließlich Aspekte sind, die in mir als Bewerber zu suchen sind...

Wobei gleichsam interessant wäre, wie sehr Spids persönliche Überzeugungen hier verallgemeinerbar sind. Schwerbehinderte Bewerber völlig empathielos als "aufgezwungen" und quasi "chancenlos" zu werten, ist hoffentlich nicht der Standardfall.

Natürlich hoffe ich, dass man mir anders begegnet, dennoch, wie ich bereits schrieb, empfinde ich dies als gutes Sparring - zur Vorbereitung, auf Reaktionen /Argumente, auf die ich vorher ggf nicht gefasst war - im Sinne einer (unbequemen) Konfrontationstherapie.

Ich habe ja nur auf meine persönliche Haltung (&Vorbereitung) Einfluss im ganzen Bewerbungsprozess, dh das ist der einzige Ansatzpunkt.
Und bei der Aufrechterhaltung meiner Hoffnung - das 3 Wochen ohne Reaktion kein schlechtes Zeichen sind.

RsQ

Zitat von: Texter in 24.02.2020 11:03
Wenn ein Bewerber nur eingeladen wird, weil er schwerbehindert ist, halte ich das tatsächlich für eine gängige Praxis.

O.k., dann fehlt mir das nötige Wissen ... es müssen also auch völlig fachfremde Bewerber eingeladen werden, die keine (mindestens grundlegende) Qualifikation für die Stelle haben, sondern "nur" schwerbehindert sind?

In diesem Fall wären wir natürlich d'accor.

Spid

Inwiefern ließe sich jetzt derlei aus der Ausage von @Texter schließen? Im öD müssen schwerbehinderte Bewerber, die nicht offensichtlich ungeeignet sind, eingeladen werden. Da "nicht offensichtlich ungeeignet" einen nicht mal unbedingt in die Nähe einer Einladung zum Vorstellungsgespräch bringt, sofern man nicht schwerbehindert ist und dies in der Bewerbung angegeben hat, werden einem so Gespräche mit Bewerbern aufgezwungen, die man ohnehin nicht in Erwägung zieht - mit den von @Texter und mir dargestellten Folgen.

RsQ

Zitat von: Spid in 24.02.2020 11:33
Im öD müssen schwerbehinderte Bewerber, die nicht offensichtlich ungeeignet sind, eingeladen werden.

Das war/ist mir bekannt. Ich war trotzdem davon ausgegangen, dass auch eine gewisse "inhaltliche" Eignung/Qualifikation vorhanden sein muss. Verstehe ich also richtig, dass "Ja, kann am Schreibtisch sitzen" schwerbehinderten Bewerbern faktisch die Einladung bspw. zu IT-Jobs bahnt, auch wenn sie dafür beruflich nicht qualifiziert wären?