Bombenentschärfung / Urlaub oder höhere Gewalt?

Begonnen von frechspatz, 27.02.2020 11:22

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frechspatz

Liebes Forum,

bei uns gibt es morgen eine vermutliche Bombenentschärfung. Nun hat sich unser AG (Uni) überlegt in einem erweiterten Entschärfungsradius alle Universitätsgebäude zu schließen.
Den AN steht es nun frei entweder Urlaub zu nehmen oder Überstunden abzubauen.
Aber ist es nicht eigentlich höhere Gewalt? Kann es wirklich sein, dass wir deswegen Urlaub nehmen müssen?
Für eine kurze Einschätzung wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße
Frechspatz

WasDennNun

Also ihr seit nicht im offiziell geräumten Bereich?

frechspatz

Aktuell nicht. Bis jetzt gibt es von der Stadt offiziell noch einen kleineren Räumungsradius. Aber wirklich geräumt wird ja auch nur, wenn dann morgen wirklich eine Bombe gefunden wird.

RsQ

Es ist doch eine Entscheidung des AG, dass er die Arbeitsleistung der AN nicht annehmen möchte (er könnte ja auch optional andere Arbeitsorte/-zeiten als Alternative anbieten).

Mithin schließt der AG ja offenbar seine Gebäude/Betriebsstätten. Insofern verhindert er aktiv die Arbeitsaufnahme. Als AN sollte man dokumentieren, dass man die Arbeitsleistung erbringen möchte.

Dafür Urlaub nehmen zu müssen, wäre ein Unding.

WasDennNun

Dann ist es Annahmeverzug des AG, sprich kein Urlaub/Überstunden abbauen notwendig.

frechspatz

Danke für die Rückmeldung. Man könnte also mit Annahmeverzug argumentieren und schriftlich dokumentieren, dass man die Arbeitsleistung erbringen möchte? Dann werde ich das so auf jeden Fall machen und weitergeben.

Spid

Die Arbeitskraft wird nur angeboten, wenn man auch anwesend ist. Man sollte also zeitgerecht zu Arbeitsbeginn den Arbeitsplatz aufsuchen und seine Arbeitskraft anbieten. Wird man am Erreichen des Arbeitsplatzes gehindert, sollte im Betrieb ein Vertreter des AG aufgesucht werden und die Arbeitskraft angeboten werden. Der AG kann dann entscheiden, den AN anderweitig einzusetzen, ihn vor Ort warten lassen oder ihn heimschicken. In allen Fällen besteht Anspruch auf Entgelt - sofern die Dienstvereinbarung zum Arbeitszeitkonto dem AG keine ausreichende Verfügungsgewalt über darauf gebuchte Stunden gibt, dieser sie ausdrücklich ausübt und entsprechende Stunden tatsächlich vorhanden sind.

Feidl

Und wie ist der Fall, wenn das Amtsgebäude im offiziell geräumten Bereich liegt?
Vor nicht allzu langer Zeit hätte es uns beinah getroffen. Wir waren ganz knapp außerhalb des Evakuierungsbereichs.
Meine Wohnung lag innerhalb, aber das störte mich nicht, ich war arbeiten  ;D

Spid

Auch das fällt unter das Betriebsrisiko des AG.