Umgang mit den "weiteren Beschäftigten" an Schulen bei Schließung

Begonnen von Novus, 16.03.2020 09:27

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Novus

Frage in die Runde:

Die "Lehrer" sind ja nun in BW freigestellt bis nach Ostern und "arbeiten" von Zuhause aus da die Schulen geschlossen sind.
Wie wird das mit den weiteren direkt in der Schülerbetreuung Beschäftigten wie:
päd. Assistenten, Erziehern, Sozialarbeitern und Ganztagsbetreuungskräften gehandhabt?

Gibt es da übergreifende Regelungen zum Übstundenabbau oder zur Freistellung? 

Grüße

WasDennNun

Annahmeverzug des AGs. Sprich hinfahren Arbeit anbieten und vollen Lohn erhalten, wenn der AG die Tür nicht aufmacht.