Kündigungsfrist AG in Probezeit

Begonnen von Mottekus, 19.03.2020 10:00

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Mottekus

Guten Tag zusammen.

Ich stehe aktuell vor folgendem Problem.

Es liegt hier ein unbefristeter Arbeitsvertrag vor der zum 28.10.2019 geschlossen wurde mit einer 6 monatigen Probezeit.
Die Probezeit endet, wenn mich nicht alles täuscht, zum 27.04.2020.

Die Kündigungsfrist liegt bei 2 Wochen zum Monatsende in der Probezeit.
Die Probezeit endet aber, wie oben geschrieben, zum 27.04.2020 und nicht zum 30.04.2020.

Müsste eine fristgerechte Kündigung dann nicht 2 Wochen zum Monatsende März ausgesprochen worden sein?
Denn für eine Kündigung zum Monatsende April würden dann doch schon die einmonatige Kündigungsfrist nach
§ 34 Abs. 2 1. Alternative gelten, oder täusche ich mich da?

Beste Grüße

Mottekus

Spid

Maßgeblich für die Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bzw. deren Zugang beim Empfänger, nicht der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung.

Mottekus

Vielen Dank für die Info.

Das hat mir sehr geholfen.