Frage Höhergruppierung/Stufen

Begonnen von TVLNeuling, 26.03.2020 10:44

« vorheriges - nächstes »

TVLNeuling

Hallo, :)

ich habe da mal eine kurze Frage. Ich bin am 15.04.2019 komplett neu im öffentlichen Dienst angefangen.
Ich habe zuerst einen befristeten Vertrag bekommen für 1 Jahr. Dieser wurde vorzeitig verlängert. In dem jetzigen Vertrag steht, dass ich ab dem 15.04.2020 höhergestuft werde und gleichzeitig in die 2. Stufe (Erfahrungsstufe?) gelange.
Erhalte ich demnach für April schon mehr Gehalt bzw. anteilig mehr oder gilt es ab Mai 2020?

Vielen Dank vorab  :)

Spid

Erfahrungsstufen gibt es im TV-L nicht. Das Entgelt der höheren Stufe steht ab dem 01.04.20 zu, §17 Abs. 1 TV-L. Mir erschließt sich nicht, wie Du höhergestuft und die nächsthöhere Stufe erreichen kannst - schließlich ist das beides dasselbe.

TVLNeuling

Danke für die schnelle Antwort.
Etwas doof formuliert sorry. Ich meinte in eine höhere Entgeltgruppe und von der Stufe 1 auf 2.

Spid

Also eine Höhergruppierung - es hat ja nichts mit den Stufen der Entgelttabelle zu tun, sondern es handelt sich um die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe. Auch bei einer Höhergruppierung steht das Entgelt der höheren Entgeltgruppe ab dem 01.04.20 zu, §17 Abs. 4 Satz 6 TV-L.

Die Eingruppierung ist dem Willen der Arbeitsvertragsparteien entzogen, sie ergibt sich aus den tariflichen Regelungen, kann mithin als solche nicht einzelvertraglich festgelegt werden. Ändert sich zum 15.04. die auszuübende Tätigkeit?

Tiggi

Guten Morgen in die Runde,

folgender Sachverhalt:

Mitarbeiter A wurde gemäß seiner Tätigkeit am 01.01.2016 in die KR9c/3 eingruppiert. Zum damaligen Zeitpunkt lagen hier noch die verlängerten Stufenlaufzeiten (in dem Fall 5 Jahre in Stufe 3) vor.

Es erfolgte zum 01.01.2019 eine automatische Überleitung in die KR11, allerdings blieb es bei der Stufe 3.

Nach meiner Rechtsauffassung hätte (da die bisher verbrachte Stufenlaufzeit gemäß §29c TVÜ-L angerechnet wird) zum 01.01.2019 ein Stufenaufstieg in die Stufe 4 erfolgen müssen.

Zudem wurde ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt.

Die Dienststelle teilt diese Auffassung jedoch nicht und möchte den TB im Rahmen der Höhergruppierung in die KR13/2 einstufen.

Was ist Eurer Meinung nach hier zu tun?

Vielen Dank und LG,
Tiggi

Spid

Die Überleitung erfolgte in KR11/4, eine Höhergruppierung in KR13 führt in Stufe 3.

Tiggi

Zitat von: Spid am 17.06.2020 09:11
Die Überleitung erfolgte in KR11/4, eine Höhergruppierung in KR13 führt in Stufe 3.

Wieso in KR13/3? Nach der Höhergruppierungssystematik KR11/4 --> KR12/4 --> KR13/4, oder?

LG,
Tiggi

Spid

Ja, stimmt. Ich war in der KR-Tabelle um eine Spalte verrutscht.