Voraussetzungen Entgeltgruppenzulage zugestehen

Begonnen von Bäumle, 15.04.2020 07:57

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Isie

Es gibt zwar nicht mehr die alte Technikerzulage, aber es gibt nach den Vorbemerkung zu einigen Unterabschnitten der Entgeltordnung eine Zulage in derselben Höhe. Ob der Personenkreis komplett identisch ist, weiß ich nicht.

Fireball84

Zitat von: Spid in 15.04.2020 15:32
Die Technikerzulage war nie für Techniker, sondern immer nur für Ingenieure - und sie war, denn seit dem 01.01.19 gibt es sie nicht mehr, siehe §1 Nrn. 1, 8 lit. a) des Änderungstarifvertrags Nr. 10 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 2. März 2019.
War mir neu!Hm, dann hat mir mein AG wohl letztes Jahr fälschlicherweise die Techniker-Zulage gewährt und zahlt diese seit dem. Wie ich den TVÜ-Länder lese, hätte Sie ja zu Beginn des Jahres 2019 enden müssen. Auch ohne weitere Besitzstandsregelungen dazu.

Isie

Zitat von: Isie in 15.04.2020 18:14
Es gibt zwar nicht mehr die alte Technikerzulage, aber es gibt nach den Vorbemerkung zu einigen Unterabschnitten der Entgeltordnung eine Zulage in derselben Höhe. Ob der Personenkreis komplett identisch ist, weiß ich nicht.

Capo

Die Zulage wurde in der EGO unter:

22.1 Ingenieure
Vorbemerkungen
2. (1) 1Beschäftigte, die nach diesem Unterabschnitt eingruppiert sind, erhalten
eine monatliche Zulage in Höhe von 23,01 Euro.

neu Aufgenommen, heißt jetzt nur nicht mehr "Technikerzulage".

Spid

Eine Zulage in entsprechender Höhe wurde in Vorbemerkung 2 zu Abschnitt 22.1 aufgenommen, nicht "die" Zulage.