[SN] Verbeamtung fehlgeschlagen

Begonnen von Talinos, 18.04.2020 08:00

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Talinos

Hallo Forum ,
zum 01.02.20 sollte ich in Sachsen verbeamtet werden. Aufgrund der Überlastung der Sachbearbeiter im Lasub wurde mir mitgeteilt das es sein könnte das es nicht sofort zu einer Verbeamtung kommt und hat mich vorsorglich einen Angestellten Vertrag nach TV L unterschreiben lassen.( von Beamter auf Widerruf im Referendariat zum Angestellten TV-L)
Aufgrund eines Schreibfehlers des Lasub ist meine Einladung zur Ernennungsveranstaltung nicht bei mir angekommen und ich wurde nicht verbeamtet.
Bis jetzt wurde mir hier kein neuer Termin außer "irgendwann" benannt und das Lasub ruht sich darauf aus das die Verbeamtung eine "kann " Klausel ist. Durch den Fehler des Lasub verdiene ich ca.25% weniger  Gehalt Netto jeden Monat als meine zum gleichen Zeitpunkt eingestellten Kommilitonen.
Bin ich hier zu sehr emotional als das ich dies ziemlich unrecht finde ? Habe ich hier keine Möglichkeit die Differenz einzufordern oder zumindest eine beschleunigte Bearbeitung?
Danke im Voraus!

Tagelöhner

Auch wenn das vielleicht eine für Dich persönlich unerfreuliche Entwicklung genommen hat, rate ich dringend dazu an Deiner Frustrationstoleranz zu arbeiten. Die wirst Du als Beamter definitiv ein Leben lang benötigen, ich will nicht wissen wie unfair Du dich behandelt fühlen wirst, wenn zukünftig vielleicht Dein unliebsamer Kollege bei Beförderungen bevorzugt werden sollte, nur weil er dem Chef sympathischer ist, Du doch aber das Arbeitstier bist... ;D
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

calmac

Was passiert ist, ist blöd.

Allerdings gebe ich zu beachten:


  • Verbeamtungen gibt es erst seit kurzer Zeit in Sachsen
  • Fordern kannst du nichts: Es gibt keinen Anspruch auf Verbeamtung
  • Unfair ist es, dass die älteren Kollegen in Sachen jahrelang unter dem TV-L Niveau verdienten, sie hatten mal ihre eigene Entgeltordnung für Lehrer, die deutlich schlechter war. Zwangsteilzeit gab es auch.
  • Unfair ist auch, dass einige Kollegen die Verbeamtungsmöglichkeit verloren haben, weil sie kurz über die Verbeamtungsgrenze sind.

Du hast auch keinen Anspruch auf die Differenz oder auf eine beschleunigte Bearbeitung.

Einfach mal abwarten: du hast einen sicheren Job trotz der derzeitigen Krise und du wirst auch verbeamtet.

PS: "dass" als Konjugation hat stets 2x 's' drin ;) 

was_guckst_du

Zitat von: calmac in 18.04.2020 09:20

PS: "dass" als Konjugation hat stets 2x 's' drin ;)

...woher soll ein Lehrer das denn wissen?... :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

Es ist ja keine Konjugation. Das wäre die Flexion eines Verbs, hier war stattdessen eine Konjunktion gemeint. Kann man wissen, muß man nicht - es sei denn, man versucht sich als Klugscheißer.

calmac

Ich meinte Konjunktion  :-X Als Sprachenlehrer soll ich mich nicht auf meine AutoKorrektur verlassen!