Verbeamtung auf Lebenszeit - Stufenlaufzeit

Begonnen von Keyd, 18.04.2020 22:29

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Keyd

Hallo aus Berlin, ich versuche derzeit heraus zu finden, wie meine Stufenlaufzeit evtl. Ausfällt, wenn ich im Sommer verbeamtet werde.
Meine Behörde hatte sich nun dafür entschieden mich gleich auf Lebenszeit zu verbeamten. Habe insgesamt ca. 6 Jahre in einer EG9a bei einer anderen obersten Behörde gearbeitet und zuvor meine Ausbildung von 3 Jahren gehabt. Ich komme somit auf ca. 7 Berufsjahre.

Ich frage mich, da ich auf Lebenszeit verbeamtet werde, ob ggf. Zeit/Berufsjahre abgezogen werden...?

Hat jemand Erfahrung damit gemacht?

Vielen Dank vorab schon mal :)

2strong

Unterstellend, dass es sich um keine besondere Laufbahn handelt, Deine Ausbildung einschlägig ist und Du in der LG 1 EA 2 eingestellt werden sollst: Stufe 3.

Die Verkürzung der Probezeit ist für die Stufenfestsetzung ohne Bedeutung.

Keyd

Hi, danke für die schnelle Antwort. Genau, ich hatte mir auch erst Stufe 3 errechnet.

Dann weiß ich, dass ich auch wenn ich gleich auf Lebenszeit verbeamtet werde, keine Auswirkungen auf die Stufenlaufzeit hat.
:)

2strong

Dass das überhaupt möglich ist mit der sofortigen Lebenszeitverbeamtung, wunderte mich. Berlin hat echt ein sonderbares, sehr liberales Laufbahnrecht.

Asperatus

Soll bei einer Bundesbehörde des Bundes in Berlin oder bei einer Landesbehörde des Landes Berlin verbeamtet werden?

2strong

#5
Das macht im Ergebnis keinen Unterschied. Hatte auch zunächst gedacht, dass es um eine Verbeamtung beim Bund geht, dann wäre in der beschriebenen Konstellation (Wechsel des Geschäftsbereich) aber ein Probezeitverzicht nicht zulässig.

Keyd

Auch bei meiner alten Behörde wurde immer auf Lebenszeit verbeamtet. Sind beides Bundesbehörden.

Es gab oder gibt aber einige Voraussetzungen.

2strong

Es bleibt bei Stufe 3:
7 Jahre minus 1,5 Jahre für die Laufbahnbefähigung minus 2 Jahre für Stufe 2 minus 3 Jahre für Stufe 3. Bleibt ca. ein halbes Jahr, dass Dir in Stufe 3 noch gutgeschrieben wird.

Der Geschäftsbereichswechsel steht dem Probezeitverzicht entgegen. Beschweren solltest Du Dich natürlich nicht.


Elur

In meiner Behörde (Bundesoberbehörde) werden aktuell sehr viele verbeamtet, sowohl im mittleren als auch im gehobenen Dienst. Wenn diese schon einige Jahre in der Behörde tätig sind, werden sie direkt im ersten Beförderungsamt und auf Lebenszeit verbeamtet. Das wundert mich. Ich war früher in einer anderen Bundesbehörde, in der ich verbeamtet wurde. Dafür musste ich ins Eingangsamt und trotz 20 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst musste ich 3 Jahre Probezeit absolvieren.

2strong

Die Vornahme von Probezeitverkürzungen, Einstellungen im Beförderungsamt etc. liegen im Ermessen der Behörde.