Eingruppierung Weinbautechniker

Begonnen von Hufi88, 20.04.2020 11:54

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Hufi88

Hi,

ich habe mal eine Frage zum Thema Eingruppierung eines Weinbautechnikers.

Mein Arbeitgeber würde mich bei einer Eingruppierung in den TV-l in Entgeltgruppe 7 stecken. Das steht scheinbar im TV-l auch so.

Bedeutung laut Entgeltordnung zum TV-L (Teil II, Abschnitt 9, Unterabschnitt 1 der Entgeltordnung zum TV-L)

Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte (staatlich geprüfte Landwirte und staatlich geprüfte Weinbauer sowie Beschäftigte mit abgeschlossener gleichwertiger Ausbildung) sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in Tätigkeiten, die vielseitige Fachkenntnisse und in nicht unerheblichem Umfang selbständige Leistungen erfordern.

Ich habe aber mal gelesen dass Meister und Techniker seit 01.01.2020 in TV-l 8 kommen. Warum ist das im Weinbau anders?

Und warum können andere Institute (Weinbauinstitut Freiburg) ihre Techniker in TV-l 9 einstellen? Bei uns heißt es immer es geht bei 7 los und evtl. kommt man noch in 8.

Danke für die Hilfe

Spid

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

WasDennNun

Zitat von: Hufi88 in 20.04.2020 11:54
Und warum können andere Institute (Weinbauinstitut Freiburg) ihre Techniker in TV-l 9 einstellen? Bei uns heißt es immer es geht bei 7 los und evtl. kommt man noch in 8.
Bei uns geht es in der Entgeltordnung bei 1 los.  :-[ ;)

Wenn bei euch ein Denken vorherrscht, dass man sich hochdienen muss, dann gute Nacht.
Und wenn die nicht wissen wie Eingruppierung funktioniert, dann guten Tag.

Isie

Maßgebend ist ausschließlich der Unterabschnitt der Entgeltordnung, in dem die von dir auszuübende Tätigkeit genannt ist. Wenn die Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der EG 7 erfüllt, bist du in EG 7 eingruppiert. Wenn die Tätigkeit außerdem die Heraushebungsmerkmale der EG 9a erfüllt, bist du in EG 9a eingruppiert.