TV COVID

Begonnen von mumble, 20.04.2020 10:29

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Spid

Der TV COVID sieht doch in §2 Absatz 2 Satz 1 f. betriebliche Vereinbarungen vor.

mumble

Satz 1 ist m. E. für Betriebsräte. Meine Aussage stützt sich auf § 2 Abs. 2 Satz 2 und insbesondere Satz 3.

Ist auch nach Rückfrage die Meinung meiner Gewerkschaft und des Arbeitgeberverbandes.

Spid

Auch Betriebsräte schließen Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene. Satz 2 ist inhaltsgleich mit Satz 1, nur auf PR statt BR bezogen. Satz 3 stellt lediglich klar, daß die Regelungen des TV COVID selbst einer Betriebs-/Dienstvereinbarung nicht zugänglich sind.


Spid

Dann sei den TB angeraten, Lohnklage zu erheben, wenn ihnen das Entgelt rechtswidrig gekürzt wird.

öfföff

Spannend  :) Aber da seitens Stadt von 60/67% auf 95% aufgestockt wird, wird es wohl keinen großen Druck geben zu klagen...

Spid

Also ich würde mir nicht einfach von einem betrügerischen AG 5% vom Nettoentgelt abziehen lassen...

Kat

Strassenverkehrsamt? Ich denke für die Kernverwaltung sollte das nicht gelten ?!?

Schmitti

Zitat...andererseits sei die Stadt verpflichtet sorgfältig mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen, begründet der Oberbürgermeister die Entscheidung.
Man darf gespannt sein, mit wieviel Steuergeld die Bundesagentur für Arbeit am Ende versorgt werden muss, um die coronabedingten Mehrkosten (und wohl auch Mindereinnahmen) dort aufzufangen.

Kaiser80

Zitat von: Kat am 21.04.2020 13:04
Strassenverkehrsamt?
Steht wo in dem Artikel? Vermtl. ist eher das Fremdenverkehrsamt gemeint (Ja, sowas gibt's in Bayern!)

mumble

Bei uns werden jetzt ca. 40-50 in Kurzarbeit geschickt.

mumble

Mal ne blöde Frage.
Kann eine Gemeinde Pleite gehen. Laut Aussage Bürgermeister können die Gehälter noch zwei Monate bezahlt werden und dann ist sense.
Unsere Gemeinde hat im Moment keinerlei Einnahmen mehr und das wird auch solange so bleiben wie keine Hotels und Bäder mehr aufmachen dürfen.

2strong

Über Gebietskörperschaften, z. B. Gemeinden, kann ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden. Den Haushaltsausgleich stellt die Gemeinde über den Erhalt von Zuweisungen oder aus eigener Steuerkraft sicher und überbrückt die Zwischenzeit im Zweifel mit Kassenkrediten.

mumble

Zitat von: 2strong am 21.04.2020 15:06
Über Gebietskörperschaften, z. B. Gemeinden, kann ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden. Den Haushaltsausgleich stellt die Gemeinde über den Erhalt von Zuweisungen oder aus eigener Steuerkraft sicher und überbrückt die Zwischenzeit im Zweifel mit Kassenkrediten.
Kassenkredit wurde bereits genommen. Weitere Darlehen werden anscheinend abgelehnt. Unsere Gemeinde hat monatl. Gehaltszahlungen von über 500000 Euro.
Problem ist anscheinend auch dass der Haushalt 2020 noch nicht vom Gemeinderat genehmigt ist.
Kann es passieren, dass die Gemeinde die Gehaltszahlungen einfach einstellt?

Kaiser80

Tatsächlich ja. Wenn einer das "Knöpfchen" nicht drückt, dann drückt er es nicht. Dem verantwortlichen wünsche ich viel Spass