VL im Mutterschutz

Begonnen von VFW20172019, 15.05.2020 22:18

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VFW20172019

Hallo zusammen,
Ich erhalte Vermögenswirksame Leistungen,  gehe an 29.6. in Mutterschutz.  Wie ist das mit den VL im Mutterschutz, bekomme ich diese weiterhin für den Zeitraum den Mutterschutzes?

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Spid

Doch, selbstverständlich - und zwar bis zum Beschäftigungsverbot.

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Das habe ich bis dato synonym verwendet. Klär' mich gelegentlich bitte mal auf.

Spid

Mutterschutz besteht während der Schwangerschaft und Stillzeit. Er besteht aus einer Vielzahl an Schutzvorschriften für die werdende und gewordene Mutter, z.B. Einschränkung der Mehrarbeit und der Überstunden, Verbot der Nachtarbeit, Beschäftigungsverbot, erweiterter Kündigungsschutz..., siehe MuSchG.

Isie

Während des Beschäftigungsverbots ja, während der Mutterschutzfrist nein, aber Einbeziehung in die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.

Spid

Du meinst während eines ärztlichen Beschäftigungsverbots. Während des Beschäftigungsverbots in der Schutzfrist  besteht kein Anspruch. Was ist eine ,,Mutterschutzfrist"?

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Zitat von: Spid in 16.05.2020 11:36
Mutterschutz besteht während der Schwangerschaft und Stillzeit. Er besteht aus einer Vielzahl an Schutzvorschriften für die werdende und gewordene Mutter, z.B. Einschränkung der Mehrarbeit und der Überstunden, Verbot der Nachtarbeit, Beschäftigungsverbot, erweiterter Kündigungsschutz..., siehe MuSchG.
Danke Dir!

Ich wollte mich mit meiner ursprünglichen Antwort auf das Beschäftigungsverbot unmittelbar vor und nach der Entbindung beziehen.

VFW20172019

Ich rede von dem gesetzlichen Mutterschutz nach dem Mutterschutzgeset nicht von einem ärztlichen Beschäftigungsverbot.

Spid

Der gesetzliche Mutterschutz beginnt mit der Schwangerschaft und endet nach dem Stillen.

Isie

Mutterschutzfrist § 3 MuschG: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuschG, VL lediglich in Berechnugsgrundlage enthalten
Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfristen: Mutterschutzlohn nach § 18 MuschG, VL ist enthalten

Isie

Die Formulierung "ich gehe ab... in Mutterschutz" bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, dass die Schutzfrist nach § 3 MuschG beginnt.

Spid

Du unterstellst also der Allgemeinheit, zum Gebrauch der Sprache zu blöd zu sein oder wie ist Deine Einlassung zu verstehen?

Isie

Nein, aber du scheinst was anderes verstanden zu haben. Die Erläuterung war an dich adressiert.

Spid

Ich habe das verstanden, was geschrieben wurde. Mutterschutz ist der umfassende Schutz werdender und gewordener Mütter durch das MuSchG. Das ist etwas anderes als das Beschäftigungsverbot in der Schutzfrist nach §3 MuSchG.