Gehaltserhöhung Stufe und Gruppe

Begonnen von arne321, 28.05.2020 10:15

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arne321

Guten Morgen,

ist es möglich, dass man bei einer Gehaltsanpassung quer verhandelt? Also Beispielweise wenn ich mich seit 2 Jahren in E9a Stufe 3 befinde und ich möchte nun in Stufe E9b Stufe 4 eingruppiert werden.
Ist das rechtlich möglich? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es wäre ja unlogisch, mich nun nach E9b Stufe 3 versetzen zu lassen, wenn meine 2 Jahre dadurch wieder auf 0 fallen.

Danke für Eure Hilfe
Liebe Grüße

dahofa

Das kommt darauf an, unter welchen Spartentarif Du fällst. Im TVöD-K ist eine Vorweggewährung möglich. Andererseits wäre es viel logischer und günstiger für Dich, wenn Du E 9 c Stufe 5 verhandelst. Tarifautomatik mal außen vor.

arne321

Ich arbeite im Krankenhaus, erhalte TVÖD-VKA. Aber der Spartentarif ist dann ja TVÖD-K? Richtig?
Also ist es auch definitiv möglich gleich mehrere Stufen höher zu verhandeln? Das ist nun zwar nicht konkret mein Ziel, aber nur um zu wissen, was überhaupt möglich ist.

Spid

Eine Vorweggewährung ist nur eine Zulage, die die Stufenzuordnung nicht berührt.

arne321

Zitat von: Spid am 28.05.2020 10:51
Eine Vorweggewährung ist nur eine Zulage, die die Stufenzuordnung nicht berührt.

Hallo Spid, danke das du dich an der Problematik beteiligst. =) Kannst du auch etwas zum meiner Ausgangsfrage sagen?
Danke und liebe Grüße

Spid

Ja. Innertariflich ist das nicht möglich.

dahofa

In § 17 Abs. 4.1 ist die Vorweggewährung geregelt. Wenn auch die Stufenzuordnung nicht berührt wird, bekommst Du dennoch das Tabellenentgelt der höheren Stufe.