Büroleiter des Bürgermeisters Eingruppierung?

Begonnen von PeterS, 28.05.2020 19:25

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PeterS

Hallo,

ich habe mich bei einer Gemeinde beworben als Büroleiter. Es stand jedoch in der Ausschreibung keine EG Gruppe. Im Haushaltsplan der Gemeinde habe ich nichts gefunden. Voraussetzungen für die Stelle sind die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder der BI Lehrgang. Die Gemeinde hat ca. 15.000 Einwohner.

Könnt Ihr mal eine Schätzung abgeben? Ich will mich im Bewerbungsgespräch nicht blamieren, wenn ich mir 9a vorstelle und Sie mir nur die 5 anbieten.

LG

RsQ

Es steht und fällt mit der Aufgabenzuteilung. Aber häufig sehe ich in diesem Bereich Ausschreibungen mit EG 8 oder 9a, manchmal auch 9b (wenn bspw. Öffentlichkeitsarbeit oder andere Dinge mit reinfallen). Insofern solltest Du da gut liegen.

Wobei die EG ja AG-seitig schon feststehen dürfte. Du musst also ohnehin erfragen, wie sie die Stelle dort eingeplant haben.

BeamterBR

In einigen größeren Gemeinden werden die Haushaltspläne komplett online öffentlich bekannt gemacht. Es ist oftmals recht einfach die Stelle im sogenannten Stellenplan zu finden. Dies gibt zwar keine Auskunft auf die "tarifgerechte" Eingruppierung, aber in den meisten Fällen eine Auskunft über die Meinung des Arbeitgebers über die tarifgerechte Eingruppierung.

Kaiser80

Ohne die AV nebst Zeitanteilen zu kennen, lässt sich dass nicht seriös einschätzen. In dem Bereich Vorzimmer/BM-Büro habe ich die Vergütungen zwischen EG 6 und 9a am häufigsten gesehen.

Schmitti

Wirklich klassischer Büroleiter oder eher Vorzimmertätigkeit? Ersterer passt doch kaum zu einer einstelligen EG, oder überhaupt den genannten Voraussetzungen. Da kenne ich eigentlich nur Beamtenverhältnisse im h.D., mit Leitungsfunktion in einigen grundsätzlichen Angelegenheiten der Verwaltung.
Als reine Vorzimmertätigkeit des Bürgermeisters, evtl. mit Leitung eines kleinen Teams (was bei der Kommunengröße schon überschaubar sein dürfte), tippe ich blind auf EG 6 bis 8. Und empfehle, das nicht als Büroleiter zu bezeichnen, wenn ein solcher da auch noch herumläuft ;-)

Spid

Nur dann, wenn man auf bedeutungslose Begriffscontainer abstellt.

drwatson

Der Büroleiter in einer Stadt mit mindestens 10.000 Einwohnern ist in der Regel in A13 eingruppiert.

Lars73

@drwatson
Die Einschätzung basiert auf Daten aus wie vielen Städten in wie vielen Bundesländern?

Hain

Zitat von: drwatson in 29.05.2020 10:15
Der Büroleiter in einer Stadt mit mindestens 10.000 Einwohnern ist in der Regel in A13 eingruppiert.
Huch, gibt es neue Entgeltgruppen?

drwatson

KGST Gutachten, Gemeindeklasse 6 sowie die Kenntnis über mehrere Beispiele

Schokobon

Was tut denn ein Büroleiter?
Zwischen weitreichenden Entscheidungen mit finanzieller und personeller Tragweite und dem bloßen morgendlichen Durchlüften des Büros kann ich mir da alles drunter vorstellen.

Spid

Zitat von: drwatson in 29.05.2020 10:15
Der Büroleiter in einer Stadt mit mindestens 10.000 Einwohnern ist in der Regel in A13 eingruppiert.

Und das sagt jetzt, selbst wenn man dem folgte, was über die Eingruppierung TB aus?

drwatson

Im Angestelltenverhältnis E12 oder E13 8)

Spid

Und das schließt Du aus einem tariflich bedeutungslosen Begriffscontainer?

fuxx09

Zitat von: PeterS in 28.05.2020 19:25
Voraussetzungen für die Stelle sind die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder der BI Lehrgang. Die Gemeinde hat ca. 15.000 Einwohner

Scheinbar gibt es da unterschiedliche Auffassungen von Büroleiter. K.a. wie das in deiner Stelle ist - ich kann dir aber kurz berichten wie das bei uns ist.

Bei uns in der Kommune (ebenfalls 15.000 Einwohnern), ist der Büroleiter in A13 S.
Aber Büroleiter bei uns = geschäftsführender Beamter, da reicht keine einfache "Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten". In mir bekannten Kommunen sind teilweise auch tarifliche Beschäftigte mit der Funktion des Büroleiters betraut, die sind meistens in E12/E13.