Gehaltsberechnung anteilig

Begonnen von klärung, 29.05.2020 14:47

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Spid


Isie

Es ist ein Tabellenwechsel. Dabei richtet sich die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung ausschließlich nach der von mir genannten Vorschrift.

Spid


klärung

Vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich kann leider nicht mehr so ganz folgen. Meine Personalsachbearbeiterin hatte mir bereits per E-Mail E13/3 bestätigt. Also nehme ich an, dass diese auch richtig sei.

Es gab einen Änderungsvertrag, lediglich mit dem Inhalt der Änderung des Entgeltes.

Spid

E13/3 ist ja auch das korrekte Ergebnis der Höhergruppierung.

Isie


Spid

Doch - und daran ändert der rechtswidrige Durchführungshinweis der TdL, aus Vereinfachungsgründen auf die Anwendung des 2. HS der von Dir bemühten Norm zu verzichten, nichts, da es sich dabei nunmal um zwingend anzuwendendes Tarifrecht handelt, wie der AG ja zutreffend erkannt hat.

Isie

Die Formulierung "aus Vereinfachungsgründen" finde ich in diesem Zusammenhang etwas merkwürdig, denn es ist zwar einfach, aber hat gravierende Auswirkungen. Die TdL-Durchführungshinweise sind für den Arbeitgeber aber verbindlich. Die TVP hätten eine Regelung vereinbaren sollen.

Spid

Haben sie. Und die Durchführungshinweise berühren das Verhältnis zwischen AG und AN in keinster Weise. Für merkwürdige Begründungen rechtswidriger Durchführungshinweise bin ich nicht verantwortlich.

klärung

Ok.
Nochmals vielen Dank.
Ich hoffe es bleibt bei E13/3 und werde mal meine personalsachbearbeiterin kontaktieren.
Dann weiß ich es.

Spid

Da dem AG keine Entscheidung dabei zukommt, wüßte ich nicht, was irgendwelches Personal des AG dazu erhellendes beisteuern sollte.

Isie

Die Rechtsmeinung des Arbeitgebers äußern.

@klärung: Warte lieber die Gehaltsmitteilung ab, aber frage nicht nach, ob es bei Stufe 3 bleibt. Dein Arbeitgeber könnte dann auf die Idee kommen, dir nur Stufe 2 zu zahlen.

Spid

Hat sie doch bereits:
Zitat von: klärung in 29.05.2020 17:11
Meine Personalsachbearbeiterin hatte mir bereits per E-Mail E13/3 bestätigt.

Isie

Zitat von: klärung in 29.05.2020 18:29
Ich hoffe es bleibt bei E13/3 und werde mal meine personalsachbearbeiterin kontaktieren.
Dann weiß ich es.
Das könnte eine Frage zu viel sein.

klärung

Achso, nein.
Ich wollte nicht wegen E13/3 nachfragen, sondern wie sich das Gehalt für diesen Monat zusammensetzt.
Da ich es nirgends zusammenbekomme.