Entlassungsantrag

Begonnen von Sputnik1978, 07.06.2020 07:34

« vorheriges - nächstes »

Sputnik1978

Sehr geehrte Damen und Herren,

gibt es eine Möglichkeit einen bereits gestellten Entlassungsantrag zurückzunehmen, wenn man zwischenzeitlich Bedenken an dem beabsichtigten Wechsel des Dienstherrn bekommen hat?

Asperatus

Die Erklärung des Beamten, sich zu entlassen, kann, solange die Entlassungsverfügung noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei der zuständigen Behörde zurückgenommen werden, mit Zustimmung der zuständigen Behörde auch nach Ablauf dieser Frist. (§ 33 Abs. 1 S. 2 BBG).

Im Übrigen ist beim Wechsel des Dienstherrn, also der Begründung eines öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnisses zu einem anderen Dienstherrn, der Beamte grundsätzlich kraft Gesetz aus dem alten Beamtenverhältnis entlassen. (§ 22 Abs. 2 S. 1 BeamtStG). Im Regelfall ist also in der Fallkonstellation Dienstherrnwechsel ein Entlassungsverlangen nicht erforderlich.

billfrancis

Zitat von: Asperatus am 07.06.2020 09:38
Die Erklärung des Beamten, sich zu entlassen, kann, solange die Entlassungsverfügung noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei der zuständigen Behörde zurückgenommen werden, mit Zustimmung der zuständigen Behörde auch nach Ablauf dieser Frist. (§ 33 Abs. 1 S. 2 BBG).

Im Übrigen ist beim Wechsel des Dienstherrn, also der Begründung eines öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnisses zu einem anderen Dienstherrn, der Beamte grundsätzlich kraft Gesetz aus dem alten Beamtenverhältnis entlassen. (§ 22 Abs. 2 S. 1 BeamtStG). Im Regelfall ist also in der Fallkonstellation Dienstherrnwechsel ein Entlassungsverlangen nicht erforderlich.
Eventuell.

ÖffentlicherBeamter87

Dem kann ich auch nichts hinzufügen, ich hoffe du kannst den Antrag noch innerhalb der Frist zurückziehen. Und hoffenlich ist das Arbeitsverhältnis zu deinem Vorgesetzten dadruch nicht beschädigt. :P