Beschäftigung von Rentner - Kommune

Begonnen von Ole, 08.06.2020 16:51

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Ole

Hallo,

wir haben zum 31.12.2018 eine Mitarbeiterin in Rente verabschiedet. Nun verdient sich die Mitarbeiterin was dazu und ist seit 01.05.20202 wieder als geringfügig Beschäftigte bei uns im Haus beschäftigt.

Sie meinte, das sie auf Grund von Corona nun deutlich mehr als Rentnerin dazu verdienen kann und möchte einen "richtigen" Arbeitsvertrag mit entsprechender Eingruppierung.

Ist das möglich? 

Spid

Auch eine geringfügig beschäftigte TB ist grundsätzlich eingruppiert. Der TVÖD gilt lediglich für geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV nicht.

McOldie

ja,
ggf. § 33 (5) TVöD beachten

Spid

Warum? Es handelt sich ja nicht um eine Weiterbeschäftigung.

Ole

Auf Grund von Personalmangel wurde Rentnerin als Elternzeitvertretung eingestellt - in ihren "alten" Bereich von damals - keine Einarbeitung notwendig, etc.


Spid

Dann handelt es sich wohl nicht um eine Beschäftigung i.S.d. §8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV. Somit ist die Beschäftigte ohnehin nicht vom Geltungsbereich des TVÖD ausgenommen und - bei beiderseitiger Tarifbindung - ohnehin entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.