Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung und/oder bei ruhendem Arbeitsverhältnis

Begonnen von MJ1967, 11.06.2020 07:04

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MJ1967

Hallo zusammen,

wer kann mir bitte weiterhelfen?

Sachverhalt (2 von 3):
- Krankengeldbezug: Bis einschl. 06.12.2018
- Aussteuerung: 07.12.2018 bis lfd. (Mitarbeiter kommt voraussichtlich wieder am 01.07.2020)

Urlaubsanspruch nach TVöD: 30 Tage/Jahr

Urlaubsanspruch 2017: 30 Tage (davon genommen: 30 Tage)
Resturlaub 31.12.2017: 0 Tage

Urlaubsanspruch 2018?
Urlaubsanspruch 2019?
Urlaubsanspruch 2020?
usw.

In welchem Jahr besteht welcher Anspruch und in welchem Jahr verfällt welcher Anspruch?

Vielen Dank!

Kat

Wenn man eine Frage 3 x postet wird sie auch nicht nicht schneller beantwortet.

MJ1967


WasDennNun

Tipp für die Zukunft: Da mache es auch im Titel kenntlich, so wird jeder denken du stotterst.

MJ1967

Danke für den Tipp, mit 2.284 Beiträgen hätte ich sicherlich genug Erfahrung gemacht, um einen solch schwerwiegenden Forenfehler zu vermeiden ;-)

Und selbst wenn ich wollte, im Nachhinein kann ich nun mal nichts mehr im Betreff oder am Beitrag selbst ändern!

Vielleicht noch am Rande... was gegen Stotterer? Ich nicht!

iro38

2018: 20 Arbeitstage (verfallen 31.03.2020)
2019: 20 Arbeitstage (31.12.2020)
2020: 20 Arbeitstage (31.12.2020 bzw. 31.03.2021)
2021: 30 Arbeitstage (31.12.2021 bzw. 31.03.2022)

Gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch nach BUrlG entsteht auch während des Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Verfall spätestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Tariflich zustehender Urlaub nach § 26 TVöD kann entsprechend gekürtzt werden.

... auch wenn die anderen SVe leicht unterschiedlich sind, ist der Grundsatz der gleiche.