[Allg] Bewerbung auf A15 mit A13

Begonnen von charlychaplin, 12.06.2020 00:57

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charlychaplin

Da bereits ein ähnliches Thema hier angesprochen wurde, hoffe ich, dass meine Frage legitim ist.

An meiner Schule ist eine A15 Stelle (Stellvertretende Schulleitung) seit längerer Zeit frei. Ich (A13, im vierten Jahr an der Schule und verbeamtet) würde mich gerne darauf bewerben. Die Schulleitung ist nicht abgeneigt. Ihr wurde aber von Seiten des RP mitgeteilt, dass ein Bewerber bereits eine A14 Stelle haben sollte. Ist dies so korrekt?  Oder kann ich mich trotzdem bewerben und muss genommen werden? Danke und viele Grüße

2strong

Grundsätzlich kann sich ein Studienrat auf den Dienstposten eines Studiendirektors bewerben - und die Funktion auch übertragen bekommen. Ob das in Deinem konkreten Fall zutreffend ist, hängt von der Ausschreibung ab? Was ist dort genau gefordert? Insbesondere ist wichtig, ob der Bewerberkreis auf Oberstudienräte eingegrenzt ist.

charlychaplin

Eine explizite Eingrenzung auf einen bestimmten Bewerberkreis ist nicht vermerkt in der Ausschreibung.

2strong

Dann steht der Bewerbung nichts entgegen.

clarion

Hallo, wie ist das Auswahlverfahren geplant? Wenn es rein nach der Beurteilung geht,musst Du eine deutlich bessere Beurteilung haben als ein Oberstudienrat.

RsQ

Zitat von: clarion in 13.06.2020 08:25
Hallo, wie ist das Auswahlverfahren geplant? Wenn es rein nach der Beurteilung geht,musst Du eine deutlich bessere Beurteilung haben als ein Oberstudienrat.

Da oben steht:

Zitat von: charlychaplin in 12.06.2020 00:57
An meiner Schule ist eine A15 Stelle (Stellvertretende Schulleitung) seit längerer Zeit frei.

gehe ich mal davon aus, dass es bisher einfach keine/keine passenden Bewerbungen von Kandidaten mit A14 gab?!?

2strong

Hab ich auch so verstanden. Insofern stellt sich das Problem mit der Beurteilung nicht.

Achso

Ich klinke mich hier mit ein, da gleicher Sachverhalt:
A15 Stelle, einziger Bewerber A13.
Eine Sprungbeförderung ist nach LVO NRW ausgeschlossen. Daher meine Frage: wie sieht der weitere (Beförderungs-)Weg aus? Direkte Beförderung auf A14, Erprobungszeit, dann A15?
Hat hier jemand Erfahrung oder Durchblick?

Danke und viele Grüße

2strong

Wenn Du bereits (seit längerem) auf Lebenszeit verbeamtet bist, ist eine Beförderung zum Oberrat nach Ableistung einer sechsmonatigen Erprobungszeit möglich. Eine weitere Beförderung, dann zum Direktor, kann frühestens ein Jahr später erfolgen.

Achso

Danke Dir für Erhellung!

Sonnige Grüße