Inoffiziell auf Stelle - schlechtere Bezahlung

Begonnen von Simon Haberer, 21.06.2020 08:34

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Simon Haberer

Hallo,
ich habe momentan eine im Arbeitsvertrag nicht näher definierte Stelle im Sozialamt. Ich werde nach EG 5 bezahlt. Innerhalb des Sozialamtes wurde ich jedoch auf eine Stelle gesetzt, die bisher mit EG 8 bewertet wurde, jedoch bei Neubewertung eher Richtung 9a gehen sollte.

Ist dies rechtens? Darf ich nur mit 5 bezahlt werden?

Spid

Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?

Simon Haberer

Ja, im Arbeitsvertrag steht, dass sich das Arbeitsverhältnis nach dem TVöD bestimmt.
Gruß Simon

Spid

Dann stellt sich natürlich die Frage, warum man dann nicht im entsprechenden Unterforum fragt...

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Welche auszuübende Tätigkeit ist vom AG wirksam übertragen worden? Gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht räumlich, sächlich und persönlich?

Simon Haberer

Das tut mir leid.

Darin steckt das Problem, vom Arbeitgeber sind keine Tätigkeiten übertragen worden. Im Arbeitsvertrag steht nichts diesbezüglich. Ich wurde lediglich mündlich dem Sozialamt zugeordnet. Innerhalb des Amtes führe ich jedoch die besagte Stelle aus und wurde ganz normal eingearbeitet. Die entsprechenden Lehrgänge bis 9a sind erfolgreich abgeschlossen.

Spid

Wie ist der AG seiner Pflicht nach §2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG nachgekommen?

Simon Haberer

Im Grunde gar nicht. Lediglich dem beiliegenden Anschreiben zum Arbeitsvertrag ist zu entnehmen, dass mein Einsatzort das o.g. Amt sei. Eine Beschreibung oder Erläuterung der Tätigkeit ist weder dem Arbeitsvertrag, noch dem Anschreiben zu entnehmen.

Spid

Der öffentliche AG kann der Nachweispflicht auch mit dem Text der Ausschreibung genügen.

Simon Haberer

Eine Ausschreibung ist bis zum heutigen Tag nicht erfolgt.

Spid

Wie bist Du denn eingestellt worden? Bist Du einfach reinmarschiert und man hat Dir nen Job gegeben?

Simon Haberer

Ich habe die Ausbildung abgeschlossen und dann den besagten Vertrag bekommen. Da ich ja keine offizielle Stelle ausführe, kann es ja auch keine Ausschreibung für eine solche gegeben haben.

Spid

Stellen sind tariflich ohnehin unbeachtlich. Wie bereits ausgeführt, ist die auszuübende Tätigkeit maßgeblich.

Da der AG seinen Nachweispflichten nicht nachgekommen ist, ist widerlegbar zu vermuten, daß die auszuübende Tätigkeit die ausgeübte ist. Arbeitsplatzaufzeichnungen kommt hier ein Beweiswert zu. Aus der so ermittelten auszuübenden Tätigkeit ergibt sich die Eingruppierung. Es besteht ein Vergütungsanspruch entsprechend der Eingruppierung.