Eingruppierung Abteilungsleiter TV-V Stadtwerke

Begonnen von cherome11, 16.06.2020 13:44

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BerlinBerlin1

Bestes Popcorn Kino am Sonntag.

In meinem Bundesland gibt es nur ein einziges öffentliches Unternehmen das den TV-V anwendet.
Laut Veröffentlichung ist dort die am meisten vergebene Entgeltgruppe die E12.
Ist auch das Landesunternehmen mit dem höchsten Personalaufwand pro Mitarbeiter.

PS: Ja ich weiß das man Unternehmen aus verschiedenen Branchen nicht miteinander vergleichen kann.
Aber die Unterschiede sind schon erstaunlich im Personalaufwand. Dürfte aber in den anderen 15 Bundesländern ähnlich sein.

Spid

Da man in Berlin wenig richtig macht, sondern bereits an simplen Dingen grandios scheitert, besteht kein Grund zur Vermutung, daß es sich dabei um die Eingruppierung der entsprechenden TB handelt. Ich gehe vielmehr davon aus, daß die Frage nach dem akademischen Zuschnitt der jeweiligen Tätigkeit mit einem ,,Hä?!?" beantwortet wird.

BerlinBerlin1


cherome11

Danke für eure hilfreichen Antworten.
Ich habe einen Rechner gefunden: https://verguetung-energie.de/index.html
Hier kann man sich in etwa ausrechnen, was man für welche Postition verdienen kann. Wenn ich die Antwort/Einschätzung von Spid (EG9) damit vergleiche, dann ist der Rechner echt für n A....

Für mich bitte einmal zum Verständnis: Was ist denn der Unterschied zwischen E12 und EG12? Im TV-V


cherome11

Zitat von: Spid am 19.06.2020 20:45
Du bist ja auch nicht in E12 eingruppiert.
Wie darf ich dann die Aussage (oder Feststellung?) verstehen? SAS hatte doch geschrieben, dass er in EG12 ist. Oder überlese ich hier ein wichtiges, für mich vielleicht nicht bekanntes, Detail?

Spid

Er erhält lediglich das Entgelt der E12, während offenkundig ist, daß er nicht in E12 eingruppiert ist.

cherome11

Ok, verstehe. Vielen Dank.
Kann es dadurch passieren, dass er irgendwann wieder (trotz gleicher Tätigkeit) weniger verdienen wird? Oder hat er, z.B. nach einer bestimmten Zeit, einen Anspruch auf diese Bezahlung? Falls er diesen Anspruch hat/bekommt, worin liegt dann der Unterschied, ob er in E12 eingruppiert ist oder nur danach bezahlt wird?

Spid

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen, sie steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien, die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist regelmäßig lediglich deklaratorischer Natur. Ein Eingruppierungsirrtum kann jederzeit grundsätzlich korrigiert werden, es sei denn, es wurden Vertrauenstatbestände, bspw. die wiederholte Eingruppierungsmitteilung im Rahmen von Überleitungen, geschaffen, Zeitablauf selbst genügt nicht. Die Arbeitsvertragsparteien können eine für den AN günstigere Vergütung als die tariflich gebotene vereinbaren, dies bedarf jedoch der expliziten Vereinbarung.

cherome11

Ok, das bedeutet, dass, wenn ich in meinem Arbeitsvertrag, für die von mir genannte Stelle, z. B. EG 12 stehen habe, diese Einstufung jederzeit wieder nach unten korrigiert werden kann (z.B. in die EG9) und der Arbeitsvertrag für mich keine Sicherheit, das vereinbarte Gehalt zu bekommen, darstellt?
Was meinst du mit "...im Rahmen von Überleitungen..."?

Spid

Richtig, die Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist regelmäßig lediglich deklaratorischer Natur und gibt lediglich die Rechtsmeinung der Arbeitsvertragsparteien zur Eingruppierung wieder, die die Eingruppierung nicht berührt. Die TVP beliebten in der Vergangenheit von Zeit zu Zeit entweder neue Tarifverträge zu schließen, die alte Tarifverträge ablösten, so bspw. löste u.a. der TVÖD den BAT ab, zudem gab es verschiedentlich größere Änderungen in den Tarifverträgen selbst. Bei solchen Gelegenheiten wurden Bestandsbeschäftigte, teils unter Anwendung von Überleitungstarifverträgen, übergeleitet.

cherome11

Danke für deine Antwort!
Auf Nachfrage bei den Stadtwerken, zur Eingruppierung dieser Stelle, teilte man mir mit dass diese in EG12 eingestuft ist. Das bedeutet für mich dann ja, dass es fahrlässig von mir wäre, diese Stelle anzutreten, da es mir jederzeit passieren kann (auch nach ein paar Jahren noch), dass "jemand" um die Ecke kommt und mir mitteilt, dass ich zukünftig nur noch so viel verdienen werde, wie es die EG 9 vorsieht (wodurch ich nicht einmal meine monatlichen fixen Ausgaben decken könnte)?
Habe ich das so richtig verstanden (auch wenn ich es etwas salopper ausgedrückt habe)?

Spid

Ja. Die Rechtsmeinung des AG berührt die Eingruppierung in keinster Weise.

cherome11

Ok, vielen Dank für deine kompetente Hilfe!

Dienstbeflissen

Bestehe doch einfach darauf, dass Dir, schriftlich zugesichert, Tätigkeiten der Wertigkeit E12 übertragen werden. Das kann ja einfach so in den Arbeitsvertrag geschrieben werden und Punkt. Welche das genau sind ist ja erstmal egal.