Jugendpflege frei von Zeitzuschlägen?

Begonnen von Hortensienliebe, 24.06.2020 17:28

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Hortensienliebe

Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich weiß nicht wohin mit meiner Frage und hoffe hier Antworten zu finden.

Wie im Betreff geschrieben, arbeite ich in der Jugendpflege.
In dieser leiste ich regelmäßig mehr Arbeitsstunden als in meinem Arbeitsvertrag vereinbart. Aktuell 16std/Woche.
Vor allem in den Ferien arbeite ich idR das doppelte meiner regulären Arbeitszeit. Üblich ist es bei uns, diese irgendwann als Zeitausgleich abzufeiern. (Auch wenn dies in der Praxis, nahezu unmöglich ist.)

Bisher wurden Mehrstunden immer 1:1 aufs Arbeitszeitkonto verbucht. Sprich, ich habe 16Std/Woche + 1 Std. mehr ("Überstunde") gearbeitet, hatte ich die Woche darauf 17:00 Std. auf dem Arbeitszeitkonto.

Jedoch habe ich nun gelesen, dass laut TVöD §8 bei Überstunden eigentlich 35 v. H also 35% drauf kämen... ??? oder sind wir da ausgenommen von? Soweit mir bekannt, habe ich keine Klausel im Arbeitsvertrag der dies ausschließt. Dort steht lediglich, dass ich mich grundsätzlich zu Mehr, Feier- und Sonntagsarbeit verpflichte, wenn diese betrieblich notwendig sind.

Auch bei sonntäglichen Teambesprechungen von 6 std. wurden mir lediglich diese 6 std. verbucht. Auch hier kein Zeitzuschlag!?!  ???

Ich bin für jede Art von Hilfe dankbar.


Vielen Dank im voraus und viele Grüße

Hortensienliebe


Hortensienliebe

Diese Antwort ist leider in keinerlei weise hilfreich....

Spid

Sie beantwortet Deine einzige Frage vollständig und abschließend.

Hortensienliebe

...dann bitte ich um Erläuterung!

Spid


WasDennNun

Zitat von: Hortensienliebe in 24.06.2020 17:48
...dann bitte ich um Erläuterung!
Bis zur zeit der Vollzeitstelle ist es halt leider nur Mehrarbeit und sind es keine Überstunden.

ärgerlich und ein weitere Punkt der eigentlich aus der Welt geschafft hört.
Aber ver.di hat halt kein Herz für Teilzeit.

§ 7 Sonderformen der Arbeit
(6) Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte
regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) leisten.
(7) Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden
Kalenderwoche ausgeglichen werden




Spid

Die unterschiedliche Behandlung von angeordneten Mehrarbeitsstunden und Überstunden ist durch die geänderte BAG-Rechtsprechung nicht mehr haltbar.


Exekutor

Zitat von: Spid in 24.06.2020 17:30
Nein.

Und wieder wird die geistige Reife deinerseits eindrucksvoll bewiesen. Bei Beleidigungen und wenn es darum geht andere vorzuführen bist du nicht so wortkarg. Es wäre ein einfaches gewesen, hier eine vernünftige und für den Laien verständliche Antwort zugeben. Hochmut kommt vor dem Fall.

Meine neu Stereotype wird in Zukunft folgende sein "Leiste einen sinnvollen und hilfreichen Beitrag, oder halte dich raus."

Texter

und was hast du nun Sinnvolles beigetragen?

@hortensienliebe

Zuschläge für Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit fallen immer an.
Die Zuschläge für Überstunden bzw. Mehrarbeit nur, wenn es sich tatsächlich um solche handelt.

Wichtig ist hier, dass der AG die Arbeitsstunden zunächst mal anordnet.





Spid

Zitat von: Exekutor in 25.06.2020 06:43
Zitat von: Spid in 24.06.2020 17:30
Nein.

Und wieder wird die geistige Reife deinerseits eindrucksvoll bewiesen. Bei Beleidigungen und wenn es darum geht andere vorzuführen bist du nicht so wortkarg. Es wäre ein einfaches gewesen, hier eine vernünftige und für den Laien verständliche Antwort zugeben. Hochmut kommt vor dem Fall.

Meine neu Stereotype wird in Zukunft folgende sein "Leiste einen sinnvollen und hilfreichen Beitrag, oder halte dich raus."

Dann mach das doch. Und such Dir noch jemanden, der Dir mit Handpuppen die Bedeutung von ,,Stereotype" erklärt. Dein Mangel an Bildung und Intellekt ist besorgniserregend. Wäre dem nicht so, hättest Du erkannt, daß meine Antwort die Frage der TE abschließend und vollständig beantwortete - während Du wie üblich daran scheiterst.

Exekutor

Zitat von: Spid in 25.06.2020 07:06
Zitat von: Exekutor in 25.06.2020 06:43
Zitat von: Spid in 24.06.2020 17:30
Nein.

Und wieder wird die geistige Reife deinerseits eindrucksvoll bewiesen. Bei Beleidigungen und wenn es darum geht andere vorzuführen bist du nicht so wortkarg. Es wäre ein einfaches gewesen, hier eine vernünftige und für den Laien verständliche Antwort zugeben. Hochmut kommt vor dem Fall.

Meine neu Stereotype wird in Zukunft folgende sein "Leiste einen sinnvollen und hilfreichen Beitrag, oder halte dich raus."

Dann mach das doch. Und such Dir noch jemanden, der Dir mit Handpuppen die Bedeutung von ,,Stereotype" erklärt. Dein Mangel an Bildung und Intellekt ist besorgniserregend. Wäre dem nicht so, hättest Du erkannt, daß meine Antwort die Frage der TE abschließend und vollständig beantwortete - während Du wie üblich daran scheiterst.

Ohhhh Guten Morgen der Herrr. Haben wir gut geruht. Dann aber hoppi hoppi die Sklaven quälen gehen und dann Käffchen schlürfen.

Spid

Nun, ich kenne zumindest die Bedeutung der Worte, die ich verwende. Erzähl uns doch noch was zu Stereotypen.