Kündigung

Begonnen von Atti1625, 23.06.2020 06:33

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Atti1625

Ich habe eine Frage zu den Kündigunsfristen als tarifbeschäftigte Lehrerin.
Wie ist die Kündigungsfrist,  wenn ich selber kündige. Ich bin jetzt 9 Jahre an meiner Schule.
Wie / wann müsste ich kündigen, wenn ich zum 01.02.2021 an eine andere Schule wechseln möchte?
Verliere ich unter Umständen meine Eingruppierung / Einstufung? Ich bin jetzt TVL 9b in Stufe 6.
Ich bin seit 2010 in der Endstufe, was früher TVL große 9 Stufe 5 war.
Ich freue mich auf eine Antwort!

Lars73

Eine andere Schule des gleichen Arbeitgebers oder ein anderer Arbeitgeber?

Die neue Eingruppierung ergibt sich aus den neuen Aufgaben.
Wenn es eine Einstellung ist ergibt sich eine neue Stufenzuordnung. Stufenzuordnung ist dann zu verhandeln.

Spid

Sofern keine weitere Beschäftigungszeit beim selben AG vorliegt, beträgt die Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende. Der letztmögliche Beendigungstermin vor dem 01.02.21 ist mithin der Ablauf des 31.12.20, vier Monate zuvor muß die Kündigung beim AG eingegangen sein.

Atti1625

Es ist ein anderer Arbeitgeber.
Es sind beides Schulen in privater Trägerschaft.  Es ist die selbe Tätigkeit.

Atti1625

Zitat von: Spid am 23.06.2020 07:21
Sofern keine weitere Beschäftigungszeit beim selben AG vorliegt, beträgt die Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende. Der letztmögliche Beendigungstermin vor dem 01.02.21 ist mithin der Ablauf des 31.12.20, vier Monate zuvor muß die Kündigung beim AG eingegangen sein.

Also bis Ende August?

Lars73

Soweit es keine abweichenden Regelungen im Arbeitsvertrag gibt.
Daneben könnte man einen Aufhebungsvertrag verhandeln um zum Halbjahreswechsel zu gehen.

Stufe und Eingruppierung unbedingt mit der neuen Schule rechtzeitig klären.

Spid

Zitat von: Atti1625 am 23.06.2020 08:31
Zitat von: Spid am 23.06.2020 07:21
Sofern keine weitere Beschäftigungszeit beim selben AG vorliegt, beträgt die Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende. Der letztmögliche Beendigungstermin vor dem 01.02.21 ist mithin der Ablauf des 31.12.20, vier Monate zuvor muß die Kündigung beim AG eingegangen sein.

Also bis Ende August?

Ja.

Atti1625

Zitat von: Lars73 am 23.06.2020 08:34
Soweit es keine abweichenden Regelungen im Arbeitsvertrag gibt.
Daneben könnte man einen Aufhebungsvertrag verhandeln um zum Halbjahreswechsel zu gehen.

Stufe und Eingruppierung unbedingt mit der neuen Schule rechtzeitig klären.

Hat man da einen Verhandlungsspielraum?

WasDennNun

Zitat von: Atti1625 am 24.06.2020 06:41
Zitat von: Lars73 am 23.06.2020 08:34
Soweit es keine abweichenden Regelungen im Arbeitsvertrag gibt.
Daneben könnte man einen Aufhebungsvertrag verhandeln um zum Halbjahreswechsel zu gehen.

Stufe und Eingruppierung unbedingt mit der neuen Schule rechtzeitig klären.

Hat man da einen Verhandlungsspielraum?
Ja, denn keiner zwingt dich etwas zu unterschreiben, was dir nicht gefällt.
Und auch im starren Tarifsystem gibt es Spielräume, die ein AG nutzen kann.
Und wenn beide wollen, kann man von heute auf morgen seinen Arbeitsvertrag auflösen.

Atti1625

Stufe und Eingruppierung unbedingt mit der neuen Schule rechtzeitig klären.

Hat man hier auch einen Verhandlungsspielraum?

Spid

Bei der Stufe ja, bei der Entgeltgruppe nicht.

Atti1625

Ich habe noch eine Frage?
Wenn ich 4 Monate vor dem 31.12.2020 kündigen muss, kann ich dann trotzdem zum 31.01.2021 kündigen?
Oder endet mein Vertrag dann am 31.12.2020?
Ich finde das ganz schön kompliziert und will nicht nerven.....

Bastel

Zitat von: Atti1625 am 25.06.2020 06:47
Ich habe noch eine Frage?
Wenn ich 4 Monate vor dem 31.12.2020 kündigen muss, kann ich dann trotzdem zum 31.01.2021 kündigen?
Oder endet mein Vertrag dann am 31.12.2020?
Ich finde das ganz schön kompliziert und will nicht nerven.....

Ja, das geht.

Spid

Zitat von: Atti1625 am 25.06.2020 06:47
Ich habe noch eine Frage?
Wenn ich 4 Monate vor dem 31.12.2020 kündigen muss, kann ich dann trotzdem zum 31.01.2021 kündigen?
Oder endet mein Vertrag dann am 31.12.2020?
Ich finde das ganz schön kompliziert und will nicht nerven.....

Du kannst zu jedem beliebigen Zeitpunkt kündigen, eine Kündigung, die die Kündigungsfrist nicht einhält - und das ist u.a. jede Kündigung, die nicht zu einem der vier festgelegten Kündigungsterminen erfolgt - ist jedoch rechtswidrig und kann vom AG mittels Kündigungsschutzklage angegriffen werden.