Recht auf Verbeamtung

Begonnen von ca2510fl, 08.07.2020 11:04

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ca2510fl

Hallo, kurz zu mir:

Ich wurde Juni 2019 in eine untergestellte Behörde eingestellt. Dort wurde ich mit der E10 vergütet, was dort als Sachbearbeiter ganz üblich war.

Nun wurde diese Stelle im März diesen Jahres ins Ministerium verlegt. Ich habe nun erfahren das alle meine Kollegen im Referat verbeamtet sind.

Außerdem werden alle Stellenausschreibungen für unsere Referat mit mindestens einer E11 ausgeschrieben.

Nun meine Frage, habe ich Recht darauf, das man meine Vergütung anpasst, oder besteht da sogar auch die Möglichkeit auf eine Verbeamtung? (Gleichberechtigung und Gleichstellung)

Vielen Dank für jeden Rat.


Spid

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Verbeamtung ist naheliegenderweise kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Organisator

Zitat von: ca2510fl in 08.07.2020 11:04
Nun meine Frage, habe ich Recht darauf, das man meine Vergütung anpasst, oder besteht da sogar auch die Möglichkeit auf eine Verbeamtung? (Gleichberechtigung und Gleichstellung)

Ein Recht besteht weder auf das eine, noch das andere.

ca2510fl

Danke schon mal für die Infos.

Wie verhält sich das denn, wenn ein Kollege genau die selbe Arbeit macht, und besser eingruppiert ist.

Spid

Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.

WasDennNun

Zitat von: ca2510fl in 08.07.2020 11:32
Danke schon mal für die Infos.

Wie verhält sich das denn, wenn ein Kollege genau die selbe Arbeit macht, und besser eingruppiert ist.
Dann solltest du dir eben diese Tätigkeiten auch übertragen lassen und genauso eingruppiert werden, oder mal in dich gehen und dich fragen, warum du Dinge machst, die dir dein AG überhaupt nicht übertragen hat.

2strong

Zitat von: ca2510fl in 08.07.2020 11:04
Nun meine Frage, habe ich Recht darauf, das man meine Vergütung anpasst, oder besteht da sogar auch die Möglichkeit auf eine Verbeamtung? (Gleichberechtigung und Gleichstellung)
Du bist also nunmehr im Ministerium beschäftigt? Zu dem dort üblichen Prozedere einer Verbeamtung wird Dir das Personalreferat Auskunft erteilen. Ein Anspruch auf Verbeamtung besteht nicht.
Beim Personalreferat kannst Du Dich auch bzgl. der Vergütung nach E 11 erkundigen.

Lars73

Bist du dauerhaft ins Ministerium versetzt?
Soweit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen dürfte eine Verbeamtung in der Regel möglich sein. Einfach mit Vorgesetzten und Personalreferat klären. Zu den Rahmenbedingungen ggf. Personalrat fragen.

Hinsichtlich E11. Am besten einfach auf eine solche ausgeschriebene Stelle bewerben.

Opa

Zitat von: Lars73 in 08.07.2020 15:12
Soweit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen dürfte eine Verbeamtung in der Regel möglich sein.
Plus ggf. noch die gesundheitlichen Voraussetzungen.