Fachkräftemangel? Realität? Warum gibt es MIO Arbeit suchende Menschen?

Begonnen von BATKFMaui, 03.07.2020 14:09

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BATKFMaui

Zitat von: Kaiser80 am 08.07.2020 14:26
Zitat von: BATKFMaui am 08.07.2020 14:18


; Frier Kindergarten;

Wieso? Heizung kaputt?

Nein! Eingabefehler; ist bereits berichtigt!
Vielen DAnk für den Hinweis

Thot


Kat

Zitat von: Organisator am 08.07.2020 14:23


Man darf jedoch nicht dem Irrtum unterliegen, dass es Alg 2 - Beziehern freisteht, auf eigenes Erwerbseinkommen zu verzichten. Wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, hat sich auch ernsthaft um eine Erwerbstätigkeit zu kümmern.

In der Theorie. In der Praxis müssen nur irgendwelche Listen abgegeben werden, wo draufsteht wo sich die Leute beworben haben. Ein Nachprüfen, ob die Bewerbung tatsächlcih stattgefunden hat, ist unzulässig.

Bastel

In einer Nachbarkommune wird ein Bauing. für E9a gesucht... Soviel zu dem Thema Fachkräftemangel...

Organisator

Zitat von: Kat am 09.07.2020 07:51
Zitat von: Organisator am 08.07.2020 14:23


Man darf jedoch nicht dem Irrtum unterliegen, dass es Alg 2 - Beziehern freisteht, auf eigenes Erwerbseinkommen zu verzichten. Wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, hat sich auch ernsthaft um eine Erwerbstätigkeit zu kümmern.

In der Theorie. In der Praxis müssen nur irgendwelche Listen abgegeben werden, wo draufsteht wo sich die Leute beworben haben. Ein Nachprüfen, ob die Bewerbung tatsächlcih stattgefunden hat, ist unzulässig.

Die Ernsthaftigkeit der Arbeitsbemühungen ist durch den Leistungsempfänger nachzuweisen. Solche Listen sind nur eine Möglichkeit. Besteht Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Bemühungen, ist der Leistungsempfänger in der Pflicht, diese anderweitig glaubhaft zu machen.

FGL

Zitat von: Organisator am 08.07.2020 14:23
Man darf jedoch nicht dem Irrtum unterliegen, dass es Alg 2 - Beziehern freisteht, auf eigenes Erwerbseinkommen zu verzichten. Wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, hat sich auch ernsthaft um eine Erwerbstätigkeit zu kümmern.
Entsprechende Forderungen nach Abschaffung dieser Erwerbsobliegenheit sind schon seit Ewigkeiten im Umlauf und werden stets mit einem Gewirr von Worthülsen wie "Menschenrechte", "Sklaverei" und "Zwangsarbeit" begründet.

Organisator

Zitat von: FGL am 09.07.2020 08:38
Zitat von: Organisator am 08.07.2020 14:23
Man darf jedoch nicht dem Irrtum unterliegen, dass es Alg 2 - Beziehern freisteht, auf eigenes Erwerbseinkommen zu verzichten. Wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, hat sich auch ernsthaft um eine Erwerbstätigkeit zu kümmern.
Entsprechende Forderungen nach Abschaffung dieser Erwerbsobliegenheit sind schon seit Ewigkeiten im Umlauf und werden stets mit einem Gewirr von Worthülsen wie "Menschenrechte", "Sklaverei" und "Zwangsarbeit" begründet.

Ja, stimmt. Für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu müssen ist schon eine Schweinerei....

Feidl

Zitat von: FGL am 09.07.2020 08:38
Zitat von: Organisator am 08.07.2020 14:23
Man darf jedoch nicht dem Irrtum unterliegen, dass es Alg 2 - Beziehern freisteht, auf eigenes Erwerbseinkommen zu verzichten. Wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, hat sich auch ernsthaft um eine Erwerbstätigkeit zu kümmern.
Entsprechende Forderungen nach Abschaffung dieser Erwerbsobliegenheit sind schon seit Ewigkeiten im Umlauf und werden stets mit einem Gewirr von Worthülsen wie "Menschenrechte", "Sklaverei" und "Zwangsarbeit" begründet.
Niemand muss sich um Arbeit bemühen, oder wird gar gezwungen. Jedem ist freigestellt, nicht zu arbeiten.

BATKFMaui

Zitat von: Feidl am 09.07.2020 11:48
Zitat von: FGL am 09.07.2020 08:38
Zitat von: Organisator am 08.07.2020 14:23
Man darf jedoch nicht dem Irrtum unterliegen, dass es Alg 2 - Beziehern freisteht, auf eigenes Erwerbseinkommen zu verzichten. Wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, hat sich auch ernsthaft um eine Erwerbstätigkeit zu kümmern.
Entsprechende Forderungen nach Abschaffung dieser Erwerbsobliegenheit sind schon seit Ewigkeiten im Umlauf und werden stets mit einem Gewirr von Worthülsen wie "Menschenrechte", "Sklaverei" und "Zwangsarbeit" begründet.
Niemand muss sich um Arbeit bemühen, oder wird gar gezwungen. Jedem ist freigestellt, nicht zu arbeiten.

Ist es dem Steuer- und SV-Beitragszahler freigestellt, sagen wir 25 % von seinen "Abgaben" abzuziehen, um Menschen, welche nachhaltig Arbeit ablehnen, sich nicht einem gesellschaftlichen Zwang unterwerfen wollen, mit meinem Geld zur Sicherung deren Lebensunterhalt, nicht zu beschämen?

Feidl

Zitat von: BATKFMaui am 09.07.2020 12:37
Ist es dem Steuer- und SV-Beitragszahler freigestellt, sagen wir 25 % von seinen "Abgaben" abzuziehen, um Menschen, welche nachhaltig Arbeit ablehnen, sich nicht einem gesellschaftlichen Zwang unterwerfen wollen, mit meinem Geld zur Sicherung deren Lebensunterhalt, nicht zu beschämen?
Ich hab nicht erwähnt, dass die Sicherung des Lebensunterhalt derer durch dein Geld erfolgen soll.
Wer an der Zitze des Steuer- und Beitragszahlers saugt, sollte natürlich eine angemesse Gegenleistung erbringen, z.B. sich um Arbeit bemühen. Aber das muss niemand. Dann bekommt er eben keine staatlichen Leistungen (oder inzwischen ja doch, aber das stellt nicht meine Meinung dar). Und deswegen ist es weder Zwangsarbeit noch Verstoß gegen die Menschenrechte.

Organisator

Zitat von: Feidl am 09.07.2020 11:48
Zitat von: FGL am 09.07.2020 08:38
Zitat von: Organisator am 08.07.2020 14:23
Man darf jedoch nicht dem Irrtum unterliegen, dass es Alg 2 - Beziehern freisteht, auf eigenes Erwerbseinkommen zu verzichten. Wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, hat sich auch ernsthaft um eine Erwerbstätigkeit zu kümmern.
Entsprechende Forderungen nach Abschaffung dieser Erwerbsobliegenheit sind schon seit Ewigkeiten im Umlauf und werden stets mit einem Gewirr von Worthülsen wie "Menschenrechte", "Sklaverei" und "Zwangsarbeit" begründet.
Niemand muss sich um Arbeit bemühen, oder wird gar gezwungen. Jedem ist freigestellt, nicht zu arbeiten.

Korrekt. Wenn man jedoch staatliche Leistungen in Anspruch nimmt, sieht das anders aus. Daher habe ich auch einen Bezug zum Alg2 hergestellt.

Kat

Auch der muss sich nicht um Arbeit bemühen. Er darf sich auch eine/n reiche/n Gönner/in suchen, erben, im Lotto gewinnen oder sonstwas machen, was ihn von Sozialleistungen unabhängig macht. Es besteht immer noch keine Arbeitspflicht, nur die Pflicht, seine Hilfebedürftigkeit möglichst auf Null zu bringen.

Organisator

Möglich ist das. Die Wahrscheinlichkeit, durch Erwerbseinkommen seinen Lebensunterhalt sicherzustellen, ist jedoch ungemein größer.

Ansonsten könnten Alg 2 - Empfänger als Nachweis Ihrer Bemühungen, den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu bestreiten, auch einen Lottoschein vorlegen.

Schokobon

Zitat von: § 2 Grundsatz des Forderns
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.

Im Grunde müsste der Sozialleistungsträger alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zwingen Lotto zu spielen.  ;D

Spid

Hier wurde jüngst von einigen Personen unter Androhung von Gewalt ein Besitzübergang von Wertgegenständen und Bargeld von einem anderen auf sie forciert. Als ich das las, dachte ich zunächst an gewöhnliche Wegelagerer. Erst jetzt wird mir klar, daß es sich ja möglicherweise nur um Leistungsberechtigte handelte, die pflichtschuldig ihre Hilfebedürftigkeit reduzieren.