Einstellungsuntersuchung als Angstellte(r) des ÖD

Begonnen von LilaWunderland08, 14.06.2020 17:13

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

jessi89

Danke für deine Antwort. Das hätte ich nicht gedacht. Aber man lernt nie aus ;)

RsQ

Zitat von: Spid am 12.07.2020 11:00
Ja. Es handelt sich dabei nicht um einen rechtlichen Vorbehalt, sondern um eine auflösende Bedingung.

Der Vertrag hängt also bzgl. der finalen Gültigkeit so lange in der Schwebe, bis es eine Einstellungsuntersuchung (und deren Ergebnis) gibt?

Was kann der Threadersteller tun? Eine Untersuchung fordern? Bzw. sich bestätigen lassen, dass er Vertrag auch bei/durch Verzicht auf die Untersuchung volle Wirksamkeit erlangt?

Spid

Da hängt nichts in der Schwebe, der Arbeitsvertrag ist lediglich mit einer auflösenden Bedingung versehen, wie bei einer Befristung mit Sachgrund - was übrigens zur Folge hat, daß die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht gilt, und zwar auch dann nicht, wenn die Bedingung zur Auflösung nicht mehr erfüllt werden kann, bspw. weil man die Einstellungsuntersuchung bereits bestanden hat. Irgendwann wird es wohl auch unbillig geworden sein, sich seitens des AG auf die auflösende Bedingung zu berufen, wenn die Untersuchung in keinem zeitlichen Zusammenhang mehr zur Einstellung steht und der AG dies zu vertreten hat.

Warum sollte der TE überhaupt etwas tun?