Probezeitkündigung wegen Landtagskandidatur

Begonnen von Ursel, 11.07.2020 14:56

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Ursel

Mein Kollege hat noch vor Dienstantritt (Neueinstellung) dem AG mitgeteilt, dass er event. für den Landtag kandidiert. Nun ist die Probezeit fast vorbei (6 Montae) und jetzt ist deshalb plötzlich kein Vertrauensverhältnis mehr da. Unterstellung des AG: ob er wohl immer die Wahrheit sagt? Fachlich ist alles bestens. Was tun?

Spid

Eine Kündigung während der Wartezeit des KSchG bedarf keiner Begründung.

Ursel

Kann aber der Personalrat im Anhörungsverfahren seine Missbilligung der Kündigung äußern und somit dem Kollegen helfen?

Spid

Die Wartezeit dient dazu, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen können soll, ohne daß es auf entgegenstehende Interessen des Arbeitnehmers ankommt. Ein einfaches Werturteil ohne jeden Beleg wie ,,Hat sich nicht bewährt" genügt. Mehr brauch dem PR nicht mitgeteilt werden. Der PR darf sich nur mit den mitgeteilten Gründen befassen.

RsQ

Zitat von: Ursel am 11.07.2020 14:56
Mein Kollege hat noch vor Dienstantritt (Neueinstellung) dem AG mitgeteilt, dass er event. für den Landtag kandidiert. Nun ist die Probezeit fast vorbei (6 Montae) und jetzt ist deshalb plötzlich kein Vertrauensverhältnis mehr da. Unterstellung des AG: ob er wohl immer die Wahrheit sagt? Fachlich ist alles bestens. Was tun?

Mal abgesehen vom konkreten Szenario: Für den Landtag zu kandidieren, ist doch erstmal nicht das Problem (oder tritt er für eine "problematische" Partei an, deren Image sich für den AG negativ auswirken kann?). Arbeitsrechtlich zu klären gäbe es doch eigentlich erst etwas, wenn er in den Landtag gewählt wird. ...?!?

Spid

Naja, solange man die SPD noch an der Bundesregierung teilhaben läßt, ist ein Antreten für sie bei einer LTW wohl kein arbeitsrechtliches Problem...

Kat

Um die wird es auch nicht gehen, die ist ja nicht verfassungsfeindlich.

Spid

Kann man so sehen, muß man aber nicht. Parteiziel ist immer noch die Einführung des Sozialismus.

Organisator

Was nicht zwingend gegen die FDGO sprechen würde.

Spid

Dem Sozialismus ist die Vergemeinschaftung sämtlicher Produktionsmittel immanent und steht somit im
Widerspruch zu Art. 12 GG und Art. 16 GRCh. Die Möglichkeit, die Berufsausübung aufgrund Gesetz zu regeln, ist nicht gleichbedeutend mit dem Verbot. Sozialismus ist ein Verbrechen, keine Meinung. ,,Demokratischer Sozialismus" ist das gleiche Oxymoron wie ,,Demokratischer Faschismus".

MrRossi

Zitat von: Spid am 13.07.2020 09:53
Kann man so sehen, muß man aber nicht. Parteiziel ist immer noch die Einführung des Sozialismus.
Wo steht das?

Spid


MrRossi

Darin steht dein besagtes "Oximoron" weches als Vision verstanden werden will, nicht das sie den Sozialismus einführen wollen. Zumindest was im "Hamburger Programm" steht kann ich so etwas nicht herauslesen.


Spid

Oxymoron schreibst Du in Anführungszeichen, weil Du es falsch schreibst?

Das Hamburger Programm nennt als ausdrückliches politisches Ziel mehrfach den ,,demokratischen Sozialismus" - da der ,,demokratische Sozialismus" im selben Verhältnis zum Sozialismus steht wie der ,,demokratische Faschismus", liegt ihm der gleiche Demokratie-Begriff zugrunde, wie dem Eigennamen der sog. ,,DDR".

Keeper83

#14
Zitat von: MrRossi am 13.07.2020 12:11
Darin steht dein besagtes "Oximoron" weches als Vision verstanden werden will, nicht das sie den Sozialismus einführen wollen. Zumindest was im "Hamburger Programm" steht kann ich so etwas nicht herauslesen.

Ich schon:

"(...) die Vision (...), deren Verwirklichung für uns eine
dauernde Aufgabe ist."

Edit: Seite 16-17.