Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit

Begonnen von Dara, 30.04.2020 21:37

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Spid

Erstens besteht das ausgeführte Potenzial von Klagen völlig unabhängig von den Möglichkeiten einer Revision und zweitens dürfte die Klärung der Frage von grundsätzlicher Bedeutung sein.

Isie

Ich schaue jetzt ganz fokussiert auf die möglichen  finanziellen Auswirkungen der Klärung für die Beschäftigten und sehe keinen dringenden Handlungsbedarf.

Spid

Inwiefern wären die finanziellen Auswirkungen der Klärung in irgendeiner Weise relevant für das jahrzehntelange Prozeßrisiko für die AG?

Isie

Ein Prozessrisiko für den Arbeitgeber ist doch erst recht völlig irrelevant. Der Arbeitgeber berechnet so, wie er es für richtig hält und der Arbeitnehmer klagt, wenn er die Berechnungsweise zu seinem Nachteil für falsch hält. Wo siehst du den dringenden Klärungsbedarf?

Spid

Es ist aus AG-Sicht wenig wünschenswert, tausende von Klagen vor ArbG mit der üblichen Anordnung des persönlichen Erscheinens des bevollmächtigten Vertreters des AG im Gütetermin zu haben - das ist nämlich echt lästig. Und genau das steht bei einer guten Million Betroffener zu erwarten, wenn es nur ein einziges erstinstanzliches Urteil zugunsten eines Klägers gibt.

Isie

Na dann. Viel Spaß. Das scheint dann wohl dein Job zu sein. Bundesweit?

Spid

Klar. Und inwiefern bestünde nun also kein Handlungsbedarf?

WasDennNun

Für dich kann da doch kein Handlungsbedarf bestehen, da bei euch hoffentlich richtig gerechnet wird, oder nicht?

Isie


Isie

@Spid: Diese Aufgabe wird bei uns vom gehobenen Dienst A 11 bis A13 oder von Tarifbeschäftigten EG 11 wahrgenommen. Bist du nicht etwas überbezahlt dafür?

Spid

Zitat von: WasDennNun am 22.07.2020 16:50
Für dich kann da doch kein Handlungsbedarf bestehen, da bei euch hoffentlich richtig gerechnet wird, oder nicht?

Wir würden gerne. Ich habe auch schon - mit besagtem Gutachten - beim Zuwendungsgeber vorgesprochen, der ziert sich aber. Alternativ würde auch ein Urteil gegen uns langen.

Isie

Da musst du wohl noch etwas Überzeugungsarbeit leisten. Zu ärgerlich, dass bisher niemand deinen zwingenden Argumenten gefolgt ist. Oder du wirkst auf eine tarifliche Regelung hin, falls du gute Kontakte hast.

Spid

Zitat von: Isie am 22.07.2020 16:59
@Spid: Diese Aufgabe wird bei uns vom gehobenen Dienst A 11 bis A13 oder von Tarifbeschäftigten EG 11 wahrgenommen. Bist du nicht etwas überbezahlt dafür?

Das Gericht lädt, wen es lädt. Hängt manchmal auch vom Antrag des Klägers ab, grundsätzlich lädt es aber jemanden, der namens des AG entsprechende Entscheidungen treffen darf, sonst ist der Gütetermin überflüssig. Bei einer GmbH ist das regelmäßig der Geschäftsführer, bei Vereinen der besondere Vertreter. In beiden Fällen bin das ich.

Isie

Dann kann ich deinen Klärungsbedarf nachvollziehen. Aber es wäre doch auch ganz nett, diverse Richter an diversen Arbeitsgerichte zu erleben.

Spid

Ich habe persönlich keinen Klärungsbedarf. Ich habe keine Stufen und auch wenn Gütetermine lästig sind, werde ich ja dafür bezahlt. Der AG, den ich in dieser Eigenschaft vertrete, hätte aber sehr wohl ein Interesse daran, daß ich irgendwas produktiveres machen würde. Das geht mit Sicherheit der Masse der betroffenen AG so - und das sind potenziell alle, die TVÖD/TV-L/TV-H anwenden. Zumal die Masse der AG wohl auch - im Gegensatz zu uns - ein Problem damit hätte, in der bezeichneten Angelegenheit zu verlieren.