Probezeit bei befristeten Verträgen

Begonnen von personallife, 31.07.2020 09:04

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personallife

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen warum bei befristeten Verträgen

- ohne Sachgrund 6 Wochen Probezeit

- mit Sachgrund 6 Monate Probezeit

lt. TVöD festgelegt wurden?

Me2020

Diese Regelung existiert nicht im TVöD, Probezeit ist geregelt in § 2 Abs. 4 TVöD und beträgt 6 Monate.

Texter

Zitat von: Me2020 in 31.07.2020 10:55
Diese Regelung existiert nicht im TVöD, Probezeit ist geregelt in § 2 Abs. 4 TVöD und beträgt 6 Monate.

Doch. siehe § 30 Absatz 4


Lars73

@Me2020
§ 30  (4)TvöD hast du vermutlich noch nie gelesen?

@personallife
Weil die Tarifparteien sich darauf geeinigt haben. Intention der Gewerkschaften war sachgrundlos befristete Arbeitsverträge weniger attraktiv für den Arbeitgeber zu machen. (Eigentlich hätte man sie wohl gern ausgeschlossen, aber dazu sind die Vertreter der Arbeitgeber nicht bereit.)

Me2020

das stimmt tatsächlich, liegt aber wohl daran, dass für uns hier die Regelung für Tarifgebiet West nicht anzuwenden sind.

Schokobon

Wieso sind die Regelungen im Tarifgebiet West nicht anzuwenden?

Me2020

weil unsere Behörde hier im Tarifgebiet Ost ist.

Schokobon

Okay, habe nach § 30 Abs. 1 S. 1 TVÖD VKA aufgehört zu lesen.
Sorry für die unnötigen Beiträge.

personallife

Zitat von: Lars73 in 31.07.2020 11:01
@Me2020
§ 30  (4)TvöD hast du vermutlich noch nie gelesen?

@personallife
Weil die Tarifparteien sich darauf geeinigt haben. Intention der Gewerkschaften war sachgrundlos befristete Arbeitsverträge weniger attraktiv für den Arbeitgeber zu machen. (Eigentlich hätte man sie wohl gern ausgeschlossen, aber dazu sind die Vertreter der Arbeitgeber nicht bereit.)

Ah, das macht Sinn - danke für die Antwort :)