Jahressonderzahlung bei Einstellung im September

Begonnen von Nerostar, 10.08.2020 14:39

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Nerostar

Hallo liebe Community,

ich werde ab September als Lehrkraft eingestellt. Inwieweit habe ich überhaupt Anspruch auf die Jahressonderzahlung im November? Wird diese anteilig berechnet? Der dazugehörige Gesetzestext ist m.E. etwas widersprüchlich.

Spid

Sofern das Arbeitsverhältnis am 01.12.2020 besteht, ja.
Ja.
Welcher Gesetzestext?

Nerostar

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TV-L).
Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Bei Beschäftigten, die nach dem 31. August eingestellt werden, wird das erste volle Monatsentgelt zu Grund gelegt (§20, Abs. 3).
Im Falle von fehlenden Beschäftigungszeiten während des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt.


Zum einen wird hier erwähnt, dass das erste volle Monatsgehalt zu Grunde gelegt wird, zum anderen aber eine Kürzung vom 1/12 erwähnt.

Spid

Das ist weder widersprüchlich noch ein Gesetzestext.

Isie

Du bekommst 4/12 der auf der Basis deines ersten vollen Monatsgehalt berechneten Jahressonderzahlung. Wenn du anrechenbare Vorzeiten hast, unterbleibt insoweit die Kürzung um Zwölftel.

was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Exekutor

Zitat von: was_guckst_du am 11.08.2020 07:05
...hoffentlich kein Mathelehrer... ;)

Deutschlehrer währe genauso bedenklich. Wann fängt man mit verstehendem Lesen an? 3. Klasse?


Shihayazad

ZitatWenn du anrechenbare Vorzeiten hast, unterbleibt insoweit die Kürzung um Zwölftel.

Die Info ist tatsächlich neu für mich. Müssen diese direkt vor der Neueinstellung liegen oder sind Unterbrechungen unschädlich?

Beispiel: Ich war bis Ende März 2019 nach TVL beschäftigt, dann ab 15.08. wieder bei einem anderen Arbeitgeber. Die Arbeitszeit bei dem vorherigen Arbeitgeber wurde insofern angerechnet, dass ich in eine höhere Stufe aufgestiegen bin, so wie es auch regulär der Fall gewesen wäre, wenn ich weiter beim vorherigen Arbeitgeber tätig geblieben wäre.
Die Sonderzahlung erfolgte natürlich auf 4/12 Basis. Hätte dann 7/12 erfolgen müssen?

Lars73

Anrechenbare Zeiten für die Jahressonderzahlung sind nur solche beim gleichen Arbeitgeber waren.

Shihayazad


Nerostar

Zitat von: was_guckst_du am 11.08.2020 07:05
...hoffentlich kein Mathelehrer... ;)

Wie bitte kommst du darauf, meine mathematischen Standards zu definieren und/oder nur ansatzweise beurteilen zu können? Ich habe schließlich nicht gefragt, wie man 1/12 ausrechnet.

Generell sollte man das Schreiben einfach unterlassen, sofern man zu der vom Threadersteller veröffentlichten Frage nichts konstruktives beitragen kann. Solche von Unfähigkeit und Respektlosigkeit geprägten Beiträge mag einfach keiner, geschweige denn sind sie für irgend wen nützlich.  :) ;)

Nerostar

Zitat von: Exekutor am 11.08.2020 09:54
Zitat von: was_guckst_du am 11.08.2020 07:05
...hoffentlich kein Mathelehrer... ;)

Deutschlehrer währe genauso bedenklich. Wann fängt man mit verstehendem Lesen an? 3. Klasse?

Also von einer Person, welche nicht einmal unsere deutsche Rechtschreibung beherrscht, muss ich mich nun wirklich nicht diffamieren lassen. Generell sollte man mit solch einer Schwäche das Schreiben im Internet einfach unterlassen, da man sich, wie hier gerade passiert, einfach nur blamiert.  ;D

was_guckst_du

Zitat von: Nerostar am 13.08.2020 15:16

geschweige denn sind sie für irgend wen nützlich.  :) ;)

...Verbindungen, in denen jemand vorkommt, werden nicht getrennt geschrieben.. ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

Also ich mochte Deinen Beitrag sehr, weshalb auch die Vorbringung, keiner würde solche Beiträge mögen, unzutreffend ist.