Dienstschlüssel Verlust

Begonnen von ebeltoft1, 23.08.2020 16:56

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ebeltoft1

Hallo,
ich kann meinen Dienstschlüssel nicht auffinden und muss es morgen in der Kita melden. Muss ich für den Verlust haften?Ich habe gehört, das ich bei grober Fahrlässigkeit im öffentlichen Dienst haften muss. Es ist ein Generalschlüssel und die Kosten könnten sehr hoch werden.
Danke für Antworten

Spid

Die Schadenhaftung der Beschäftigten ist bei dienstlich oder betrieblich veranlassten Tätigkeiten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, §3 Abs. 6 TVÖD.

RsQ

... und beides ist faktisch selten beweisbar. Ich kenne jedenfalls keinen Fall, in denen "Schlüssel verlegt/verloren" mal wirklich schwere Konsequenzen hatte.

Kat

Für sowas gibt es Diensthaftpflichtversicherungen.

Pepper2012

Deren Regulierung aber einen Anspruch des Arbeitgebers/Dienstherrn gegen der Beschäftigten voraussetzt.

superbraz

viele private Haftpflichtversicherungen decken auch den Schlüsselverlust der Arbeitsstelle mit ab,
einfach mal den netten Vertreter fragen

Spid

Auch der Eintritt einer privaten Haftpflichtversicherung setzt einen Anspruch des AG voraus.

Kryne

Zitat von: Spid am 24.08.2020 09:01
Auch der Eintritt einer privaten Haftpflichtversicherung setzt einen Anspruch des AG voraus.

Das kann ja die Versicherung dann mit dem AG klären. Nichts womit ich mich als Versicherungsnehmer befassen müsste.

Wenn der AG etwas von mir will, geb ichs an die Versicherung, die prüft dann ja den Anspruch und alles weitere.

Meine private Haftpflicht hat auch nen Büroschlüsselverlust drin und deckt dadurch entstehende Schäden bis 100k € ab.

Saggse

Ernst gemeinte Frage: Wie könnte man es eigentlich schaffen, einen Dienstschlüssel grob fahrlässig zu versieben?

Ich habe mich selbst schon bei Handlungen "ertappt", die, wenn man sie mir im Schadensfall hätte nachweisen können, möglicherweise "grob fahrlässig" gewesen wären, aber bei einem dienstlichen Schlüssel sehe ich gerade nicht, wie das gehen könnte.

Warumdendas

Ich kann mir z. B. folgende Szenarien vorstellen:
Du stehst auf einer Brücke, über das Geländer gebeugt und spielst mit dem Schlüssel der dir in die Tiefe fällt.
Du besucht ein Restaurant, verlässt deinen Tisch und lässt den Schlüssel liegen. Der wird gestohlen.


RsQ

Zitat von: Warumdendas am 26.08.2020 11:44
Du besucht ein Restaurant, verlässt deinen Tisch und lässt den Schlüssel liegen. Der wird gestohlen.

"Du lässt deinen Schlüssel" liegen, mag fahrlässig sein. GROB fahrlässig wäre m. E., den Schlüssel mitten auf den Tisch zu legen - samt einem Schild daran: "Dienstschlüssel für Gebäude XY".

123456

Nein, das wäre bedingter Vorsatz.

Saggse

Zitat von: 123456 am 26.08.2020 17:30
Nein, das wäre bedingter Vorsatz.
Für bedingten Vorsatz genügt es aber nicht, den Schlüssel zu vergessen - man müsste ihn absichtlich liegen lassen, z.B., um auszuprobieren, ob der Kellner ehrlich ist und das Ding ins Fundbüro bringt. Und beim Vergessen wären wir wieder bei Fahrlässigkeit, die meiner Meinung nach nicht mal grob ist, weil es nicht zum "allgemeinen Erfahrungsschatz" gehört, dass Kellner ständig alles klauen, was sie in die Finger kriegen und sie nicht abgeneigt wären, nebenbei auch mal in ein Dienstgebäude einzubrechen, denn für 100g Buntmetallschrott lohnt sich der Diebstahl eher nicht. :)

Pepper2012

Ich meinte natürlich folgendes: "den Schlüssel mitten auf den Tisch zu legen - samt einem Schild daran: "Dienstschlüssel für Gebäude XY"."