§ 34 TVöD - Wechsel zwischen AG

Begonnen von Verwaltungsmensch, 02.09.2020 18:47

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Verwaltungsmensch

Hallo,

ich bin Tarifbeschäftigte und von einer Kommunalverwaltung zu einer Bundesbehörde gewechselt.
Da es mir aber überhaupt nicht gefällt bei meiner jetzigen Arbeit, möchte ich kündigen zum 31.10.20. Ich bin seit sechs Monaten in dieser Bundesbehörde - somit muss ich spätestens am 30.09. kündigen.
Danach geht es zurück zum Land und ich hoffe auch dort zu bleiben :)

Was mich stutzig macht, ist folgender Satz in §34 Abs. 3 Satz 3 und 4 TVöD:
Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.


....muss ich hier etwas beachten zwecks Kündigungsfrist?
Und wenn nein, wäre es trotzdem nett, wenn mich einer über die Sätze aufklärt, da es mich interessiert.

Danke!

Spid

Nein. Die Kündigungsfrist richtet sich nach §34 Abs. 3 Satz 1 und 2 TVÖD. Die Anrechnungsvorschrift der Sätze 3 und 4 ist bspw. für das Jubiläumsgeld relevant.

Verwaltungsmensch