Übernahme in das Beamtenverhältnis

Begonnen von Verwaltungsmensch, 03.09.2020 10:06

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Verwaltungsmensch

Hallo zusammen,

wie läuft eine Übernahme in das Beamtenverhältnis als derzeitiger Tarifbeschäftigter ab (ohne Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst, diese muss erst anerkannt werden).

Kann jemand aus seinem Wissens- und/oder Erfahrungsschatz berichten?

Grüße

Kaiser80

Mittels übergabe der Ernennungsurkunde

Mask

Kaisers Antwort ist in der Tat alles, was man dazu erstmal sagen kann, alles andere ist zum einen Bundesland als auch Dienstherren abhängig.

Organisator

Ohne Laufbahnbefähigung wird keine Verbeamtung erfolgen, da sie zwingende Voraussetzung ist.

Spid

Zitat von: Kaiser80 in 03.09.2020 10:31
Mittels übergabe der Ernennungsurkunde

Tatsächlich doch durch die Annahme der Ernennungsurkunde - oder nicht? Es braucht doch den Willensakt des zu Ernennenden.

Kaiser80

Ach bist du wieder spidsfindig...

Organisator

Nunja,
Übergabe ist juristisch definiert als "einvernehmlicher Wechsel im Besitz", also sowohl die Aushändigung (der Urkunde) als auch deren Annahme.

Somit reicht die Übergabe aus, da sie auch die Annahme beinhaltet. qed ;)

Spid

Das trifft im Zivilrecht zu. Im öffentlichen Recht bedarf es für die Übergabe keines Willensaktes des Empfängers, es genügt der Erhalt - ohne Willensakt des Empfängers aber keine Ernennung.

Hain

Zitat von: Spid in 03.09.2020 14:06
Das trifft im Zivilrecht zu. Im öffentlichen Recht bedarf es für die Übergabe keines Willensaktes des Empfängers, es genügt der Erhalt - ohne Willensakt des Empfängers aber keine Ernennung.
Die Aushändigung der Ernennungsurkunde ist willentliche Besitzverschaffung, d.h. Besitzverschaffung an der Urkunde mit Willen der Behörde und Besitzbegründungswillen des Beamten.

Spid

Richtig. Deshalb ist Aushändigung ja auch etwas anderes als Übergabe.