Systemadministrator - welche E? - gem. IKT

Begonnen von Frankfurter Bub, 23.09.2020 18:19

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WasDennNun

Und wo kein Kläger kein Beklagter

Spid

Weder Kläger noch Beklagten bedürfte es für die Eingruppierung.

WasDennNun

Natürlich nicht, aber um das Entgelt zu erhalten.
Denn nur der Richter kann die korrekte Eingruppierung feststellen, alles andere sind ja nur unbedeutende Rechtsmeinungen.
Und ich ja nur darüber geschrieben, was der AG an Entgelt geben wird.