Eingruppierung Sachbearbeiter Leistungsgewährung in kommunalem Jobcenter

Begonnen von Data, 25.04.2020 20:17

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

Zitat von: was_guckst_du in 27.04.2020 09:51
...dann haben wir ja alles was davon... ;D
Eben eine ungefragte (oder besser nicht angefragter) Erkenntnisgewinn.
Free on the Top

Ask one, get two..... ;D


Kat

Bei den SB ist hier gerade endlich eine Korrektur der Bezahlung erfolgt, und zwar 9c. Die, die beim Arbeitsamt Fachassistensten heißen, sind hier nach 9a eingruppiert und bezahlt, sofern sie in 2017 den Antrag gestellt haben.

acer

Bearbeiter/Fachassisten: 9a
Sachbearbeiter Leistung: 9b
Sachbeiter Widerspruch und Klage: 9c
Teamleiter: 10


Infa


acer


RheinPirat

Bei uns werden die kommunalen Leistungssachbearbeiter nach 9b bezahlt, die Integrationsfachkräfte nach 9c und die kommunalen MA im beruflichen orientierten Fallmanagement nach E10. Kommunale Bereichsleitung E13-E14, je nach Bereich.

acer

Zitat von: RheinPirat in 25.09.2020 08:49
Bei uns werden die kommunalen Leistungssachbearbeiter nach 9b bezahlt, die Integrationsfachkräfte nach 9c und die kommunalen MA im beruflichen orientierten Fallmanagement nach E10. Kommunale Bereichsleitung E13-E14, je nach Bereich.

und die mitarbeiter im Bereich SGG/Rechtsbehelfe?

acer

ZitatEntgeltgruppe 10
Beschäftigte der Entgeltgruppe  9c,deren  Tätigkeit  sich mindestens  zu einem Drittel  durch  besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt

Kann jemand sagen, ob und unter welchen Voraussetzungen man als Sachbearbeiter Widerspruch/Klage Anspruch auf eine E 10 hat?

Beispiel:
- Arbeitsaufwand: 2/3 Widerspruch (Bearbeitung aller Widersprüche, Sachverhaltsermittlung, Abhilfeprüfung, Erstellen Widerspruchsbescheid usw., außer technische Umsetzung von Stattgaben, dass macht jemand anderes)
- Arbeitsaufwand: 1/3 Klage (Bearbeitung aller Klagesachen vor dem Sozialgericht zzgl. Eilverfahren, Stellungnahmen, persönliche Teilnahme an der Verhandlung/Vertreter der Behörde, Abgabe von Vergleichen, Anerkenntnissen, Kostensachen usw. außer technische Umsetzung einer Entscheidung, dass macht jemand anderes)


Spid

Dann, wenn Arbeitsvorgänge mindestens im zeitlichen Umfang von einem Drittel, jedoch nicht im zeitlichen Umfang der Hälfte der Arbeitszeit sich mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung aus der E9c herausheben.

acer

Zitat von: Spid in 04.10.2020 16:05
Dann, wenn Arbeitsvorgänge mindestens im zeitlichen Umfang von einem Drittel sich mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung aus der E9c herausheben.

ist halt die frage, ob klagesachbearbeitung sowas erfüllen würde   :o

Spid

Da "Klagesachbearbeitung" ein wertloser Wortcontainer ist, kann derlei nicht beurteilt werden. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.