Anordnungsbefugnis für Ausgaben und Einnahmen

Begonnen von Damiane, 26.09.2020 11:50

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Damiane

Hallo,

Nach den Gemeindehaushaltsverordnungen legt der Bürgermeister fest, wer Ausgaben/Einnahmen anordnen darf. In der Regel sind das die Leiter der mittelbewirtschaftenden Ämter. Wie ist die Lage, wenn ein BGM nur eine Person, z.Bsp.den Kämmerer legitimiert, alle Anordnungen zu unterschreiben ? Davon abgesehen, dass ein Kämmerer unmöglich in derLage sein dürfte, einzuschätzen welche Ausgaben notwendig sind, würde das dochauch die Autorität, Mittel zubewirtschaften, untergraben ? Davon abgesehen, dass ein Kämmerer sicher besseres zu tun haben dürfte, als Jede Einzahlung und Auszahlung zuunterschreiben. Was ist, wenn ein Bürgermeister trotzdem darauf besteht, dass nur der Kämmerer AOs bewilligen darf?  Unsere Gemeinde hat 20.000 Einwohner.

Spid

Wo siehst Du den Zusammenhang zum TVÖD/TV-N/TV-V?

FGL

Zitat von: Damiane in 26.09.2020 11:50
Was ist, wenn ein Bürgermeister trotzdem darauf besteht, dass nur der Kämmerer AOs bewilligen darf?
Dann darf das nur der Kämmerer.