Nur Aufhebungsvertrag möglich?

Begonnen von Lillie, 06.10.2020 08:09

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Lillie

Hallo,


ich hab ne dreimonatige Kündigungsfrist zum Quartalsende, müsste jetzt also zum 31.03.2021 kündigen, könnte aber zum 1.12. oder 1.1. anfangen, dann bleibt nur ein Aufhebungsvertrag, oder!?


Danke.


Gruß

Bastel

Oder du kündigst nicht fristgerecht... Geht auch...

Lillie

Zitat von: Bastel in 06.10.2020 08:10
Oder du kündigst nicht fristgerecht... Geht auch...

Muss ich mal bescheiden nachfragen.

Bei einer nicht fristgerechten Kündigung muss aber der AG dieser zustimmen?

Wdd3

Das muss er auch bei einem Aufhebungsvertrag.

Spid

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Zustimmung bedarf.

Bastel

Zitat von: Lillie in 06.10.2020 08:30
Zitat von: Bastel in 06.10.2020 08:10
Oder du kündigst nicht fristgerecht... Geht auch...

Muss ich mal bescheiden nachfragen.

Bei einer nicht fristgerechten Kündigung muss aber der AG dieser zustimmen?

Nein. Er könnte theoretisch Schadensersatz vor einem Arbeitsgericht fordern. Dürfte in der Praxis allerdings schwierig werden...

Lillie

Zitat von: Spid in 06.10.2020 08:41
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Zustimmung bedarf.

Und was sind evtl. Folgen, wenn ich nicht fristgerecht zum 30.11. kündige?

Kaiser80

Zitat von: Bastel in 06.10.2020 08:56
Er könnte theoretisch Schadensersatz vor einem Arbeitsgericht fordern. Dürfte in der Praxis allerdings schwierig werden...

Wdd3

Der Erste Schritt sollte ein Gespräch mit deinem AG sein in dem du deine Situation schilderst und um einen Aufhebungsvertrag bittest. Damit sind mögliche Regress Forderungen ausgeschlossen.

WasDennNun

Zitat von: Lillie in 06.10.2020 09:09
Zitat von: Spid in 06.10.2020 08:41
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Zustimmung bedarf.

Und was sind evtl. Folgen, wenn ich nicht fristgerecht zum 30.11. kündige?
Erst mit dem AG sprechen und versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden, erst dann, wenn nichts mehr geht, sich "bewußt" ins illegale begeben.

Sofern du nicht durch deine illegale fristlose Kündigung echte monetäre Schwierigkeiten erzeugst, die zudem nicht durch Organisationsversagen (fehlende Personaldecke für deine Vertretung, wenn du z.B. langzeiterkankt oder verstorben währest.) entstehen, dann muss man nicht sonderliche Angst vor Schadensersatzansprüche haben. Nur davor, dass man sich immer zweimal sieht.

Wdd3

Eine nicht fristgerechte Kündigung ist illegal?

WasDennNun

Zitat von: Wdd3 in 06.10.2020 09:25
Eine nicht fristgerechte Kündigung ist illegal?
Unter umständen.
Ist gibt begründete und unbegründete fristlose Kündigung, die einen sind legal die anderen nicht.
Bei den einen kann Schadensersatz gefordert werden, bei den anderen nicht.

Spid

Da eine nicht fristgerechte Kündigung rechtswidrig ist, ist sie illegal - und kann mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden kann. Eine fristlose Kündigung ist nicht nicht fristgerecht, sondern es gibt für sie keine Frist, gegen die verstoßen werden könnte.

Bastel


Lillie

 :o

So langsam bin ich raus. :-/

Es gibt

- fristgerechte Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- fristlose Kündigung

?

Bei einer fristlosen Kündigung seitens des AN unterscheidet man zwischen

- begründet
- unbegründet

?

Eine unbegründete Kündigung seitens des AN kann Schadensersatzansprüche seitens des AG auslösen?

Was ist eine begründete fristlose Kündigung? Dass man woanders früher anfangen kann? Dass man im Lotto gewonnen hat, wobei dann ja Schadensersatzansprüche seitens des AGs völlig wurscht sein dürften.