"Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen nicht nur einfacher Art"

Begonnen von Buschi, 07.10.2020 21:39

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Buschi

Hallo,

Die "Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen nicht nur einfacher Art [...]" sind lt. Protokollerklärung 1a) u. a. die "entsprechende Tätigkeit" von Ingenieuren.

Was sind, vor dem Hintergrund einer abgeschlossen ingenieurwissenschaftlichen Hochschulbildung, Entwürfe "nicht nur einfacher Art" (gern auch Urteile)?

Danke :)