Welche EG bei der Arbeitsplatzbeschreibung

Begonnen von Lio1896, 07.10.2020 11:31

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Spid

Der Rechtsmeinung des AG kommt für die Eingruppierung ohnehin keinerlei Bedeutung zu. TB sind aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert.

Lio1896

Also bleibt mir jetzt nur der Weg dieses über einen externen Juristen? Oder kann ich einen Antrag auf Bildung von Arbeitsvorgängen nach § 12 Abs 2 TVÖD stellen um dort herauszufinden ob die Stelle überhaupt richtig eingruppiert ist?

Kaiser80

du hast §12 mal gelesen?

Zitat von: Lio1896 am 08.10.2020 09:19
.... ob die Stelle überhaupt richtig eingruppiert ist?

Spid

Was soll eigentlich ständig diese Idee, man könne alle möglichen Anträge stellen? Oder die Personalstelle des AG sei Dienstleister für den AN und nicht etwa Werkzeug des AG und völlig dessen Interessen unterworfen?

Und auch ein ,,externer Jurist" äußert nur eine Rechtsmeinung, die den AG nicht die Bohne interessieren muß.

Worum geht es denn überhaupt? Ist das Deine ,,Stelle" und Du hast den Eindruck, der AG irrte hinsichtlich Deiner Eingruppierung?

Lio1896

Ja, ich habe den § 12 TVÖD gelesen. Ich war gerade mal kurz auf der Seite von Anwalt24.de und hab da unter Arbeitsvorgängen gesucht. Die haben da als Beispiel exakt das gleiche genannt wie auch meine Personalabteilung. Dort werden nicht die einzelnen Arbeitsvorgänge "zerhackstückel"t sondern auch wie in meiner ABP einfach der prozentuale Anteil anhand der Wochenarbeitszeit als Maßgabe genommen.

Ja, natürlich ist das meine Stelle und ich denke der AG irrt sich. Weil es A) doch sehr umfassend ist was man dort täglich bewältigt und B) vergleichbare Stellen in anderen Kommunen "höher" eingruppiert und ausgeschrieben sind.

Kaiser80

Ich vermute mal es geht dir um das von Spid ausgeführte???

Zitat von: Spid am 08.10.2020 09:32
Worum geht es denn überhaupt? Ist das Deine ,,Stelle" und Du hast den Eindruck, der AG irrte hinsichtlich Deiner Eingruppierung?

Dann gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Nix tun
2. Eine weitere Rechtsmeinung einholen und ggf 3.
3. Arbeitgeber glaubhaft auffordern, dass dir zustehnde Entgelt der Eg x Stufe y rückwirkend ab zeitpunkt 123 (wirksame Übertragung der auszuübenden Tätigkeit) zu zahlen
4. Eingruppierungsfeststellungsklage

Kaiser80

Zitat von: Lio1896 am 08.10.2020 10:00
B) vergleichbare Stellen in anderen Kommunen "höher" eingruppiert und ausgeschrieben sind.
Nein... Der/die TB ist eingruppiert!

Die von dir beschriebene Stelle wird in anderen Kommunen regelmäßig im Rahmen EG9a-EG9c vergütet.


Spid

Arbeitsvorgänge werden auch nicht "zerhackstückelt" - sie sind. Und hier sind es definitv andere als jene, die der AG gebildet hat. Da es im infragekommenden Entgeltbereich maßgeblich auf Zeitanteile der Arbeitsvorgänge ankommt, bedarf es jener.

Lio1896

@ Kaiser 80, vielen Dank. Abschließende Frage: Sie schreiben die Tätigkeit wird zwischen 9a und 9c vergütet aber wieso wird es unterschiedlich vergütet wenn Mitarbeiter A exakt die selbe Tätigkeit verrichtet wie Mitarbeiter B in einer anderen Kommune. Die Arbeitsvorgänge dürften doch exakt die gleichen sein.


Kaiser80

Zitat von: Lio1896 am 08.10.2020 10:14
Die Arbeitsvorgänge dürften doch exakt die gleichen sein.

Und genau diese fehlen in der SV, deshalb sind dies Vermutungen und ein Rahmen, der sich ausschließlich auf Erfahrung und Beobachtung stützt und dir zur Orientierung dienen sollte!!!