[NI] Beförderung mittlerer zum gehobenen Dienst

Begonnen von Meyer, 07.10.2020 22:17

« vorheriges - nächstes »

Meyer

Hallo,
folgender Plan eines Dienstherrn:
Beamter, mittlerer Dienst, seit September 2019 in A9 hat im Juni 2020 den Aufstiegslehrgang bestanden. Nun soll er zum 01.01.20 direkt nach A10 gehobener Dienst befördert werden.
Ist das möglich?

2strong

Zum 01.01.20 wohl kaum ;) zu Anfang 2021 wäre es möglich.

Meyer

Ja ich meinte auch 01.01.2021.
Aber dann ist eine Urkunde mit A9, gehobener Dienst nicht mehr erforderlich oder?
Kann mir dazu jemand die Rechtsgrundlage nennen?

Tyrion

Zitat von: Meyer am 08.10.2020 09:00
Ja ich meinte auch 01.01.2021.
Aber dann ist eine Urkunde mit A9, gehobener Dienst nicht mehr erforderlich oder?
Kann mir dazu jemand die Rechtsgrundlage nennen?

§ 3 Abs. 3 Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO)

Meyer

Danke!
Wäre nach § 3 Absatz 4 auch eine direkte Beförderung nach A11 möglich? Die Stelle ist mit A11 bewertet.

mmp

Nach meiner Lesart:
§ 3 (4) bezieht sich auf das zweite Einstiegsamt der Laufbahn(-gruppe). In der Laufbahngruppe 2 wäre das zweite Einstiegsamt A13.
Bsp. Beamter A11 erfüllt die Laufbahnvoraussetzungen für A13 -> kann direkt nach A13 befördert werden.