Beschäftigungszeit bei Wechsel von TVÖD-Bund zum TV-L

Begonnen von Michael900, 08.10.2020 13:51

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Michael900

Hallo,

ich habe nach ~20 Jahren vom Bund zum Land gewechselt. Mein alter AG wollte einer Abordnung nicht zustimmen, so dass ich über einen Aufhebungsvertrag ausgeschieden bin und beim Land neu angefangen bin. Meine Eingruppierung (Gruppe als auch Stufe) habe ich beibehalten.

Allerdings ist meine Beschäftigungszeit wieder auf "0" gesetzt worden. Gibt es eine Möglichkeit, sich diese Zeit anerkennen zu lassen? Wenn ja, auf welcher Grundlage? (Wo her leitet es sich es ab? Ist es eine "Kann"-Regelung? ...)

Besten Dank allen kommentierenden
Michael

Spid

Wo siehst Du den Zusammenhang zum TVÖD in der kommunalen Fassung?

Lars73

Arbeitgeber war die Bundesrepublik und ist nun das Bundesland? (Also keine anderen Rechtspersönlichkeiten die nicht öffentlicher Dienst sind.)
Die Zeiten wären ggf. anzuerkennen. Zu beachten ist, dass für verschiedene Regelungen aber nur die Beschöftigungszeit beim aktuellen Arbeitgeber gilt.

PersonOfInterest

Die Beschäftigungszeit ist zwingend anzuerkennen (§ 34 Absatz 3 Satz 4 TV-L). Ein Ermessen hat der Arbeitgeber dabei nicht.

McOldie

Nur für die Berechnung der Dauer des Krankengeldzuschusses und für das Ju-biläumsgeld sind auch die Zeiten bei anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern als Beschäftigungszeit anzuerkennen, wenn die/der Beschäftigte von diesem Arbeitgeber zu dem jetzigen Arbeitgeber "wechselt", also in unmittelbarem Anschluss das neue Arbeitsverhältnis aufnimmt.

Spid

Im Sachverhalt geht es explizit um einen Wechsel.

Michael900

..."Nur für die Berechnung"...

Was meintest du mit "NUR"? Wo spielt die Beschäftigungszeit überall rein? Und wo ist die Anerkennung möglich/gegeben? Vielleicht könnt Ihr das noch etwas ausführen?

LG
Michael

Spid

Eine Anerkennung ist unmöglich, Beschäftigungszeit ist.

Michael900

Und wie ist der

§ 34 (3) [4]Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.

zu verstehen?

öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber sind doch sowohl Bund (TVÖD) als auch Land (TVL) - ODER?

Spid

Da steht, was Beschäftigungszeit ist. Sie bedarf keiner Anerkennung noch gäbe es jemanden, der eine solche aussprechen könnte.