Stellenumsetzung nach gesundheitlichen Problemen

Begonnen von Larson, 12.10.2020 18:58

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Larson

Hallo werte Foristen,

bisher war ich in diesem Forum stiller Mitleser, nun benötige ich allerdings doch euer Schwarmwissen und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich hatte im März einen schweren Unfall und leide noch immer unter den  Folgen. Nun zu meinen 2 Fragen.
Ich werde voraussichtlich dieses Jahr nicht mehr in Arbeit gehen. Steht mir die Jahressonderzahlung dennoch im vollen Umfang zu?

Laut Experteneinschätzung werde ich meinen Beruf auch nicht mehr ausführen können, da körperliche Belastbarkeit unabdingbar ist (viel laufen und überwiegend stehend).
Nun hat mein AG den Vorschlag gebracht, von meiner derzeitigen Stelle auf eine Bürostelle umzusetzen. Ich bin derzeit in der E6 Stufe 3. Die neue Stelle wäre laut Ausschreibung in der E9b eingruppiert. Würde bzw. müsste ich diese Stelle in der Stufe 1 beginnen oder besteht die Möglichkeit die Stufe zu behalten?

Falls es für die Antworten von Relevanz ist. Ich bin in einem städtischen Eigenbetrieb tätig und bringe kaum Vorkenntnisse für die neue Stelle mit.

Vorab schon einmal Danke für eure Hilfsbereitschaft

Spid

Wenn in allen Monaten dieses Jahres Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuß besteht, wird die JSZ nicht gemindert.

Höhergruppierungen erfolgen stufengleich.

MrRossi

Zitat von: Larson in 12.10.2020 18:58

Nun hat mein AG den Vorschlag gebracht, von meiner derzeitigen Stelle auf eine Bürostelle umzusetzen. Ich bin derzeit in der E6 Stufe 3. Die neue Stelle wäre laut Ausschreibung in der E9b eingruppiert.

Hierfür muss ich dem AG ein Lob aussprechen! Er scheint dich sehr zu schätzen.

Larson

Danke für die schnelle Antwort Spid. Krankengeldzuschuss würde ich ja bis zur 39.Woche beziehen, würde also bis Mitte Dezember gelten.

Mr.Rossi, ich habe mich darüber sehr gefreut allerdings ist noch nichts in Stein gemeißelt, da ich auch bei einem Umsetzungsantrag an einem ganz normalen Bewerberverfahren teilnehmen muss. Es ist aber definitiv eine Chance die mir der AG gibt und dafür bin ich dankbar. Oft herrscht ja der Irrglaube, dass wir unkündbar wären

Krebs

#4
Zitat von: Larson in 13.10.2020 09:11
Danke für die schnelle Antwort Spid. Krankengeldzuschuss würde ich ja bis zur 39.Woche beziehen, würde also bis Mitte Dezember gelten.

Mr.Rossi, ich habe mich darüber sehr gefreut allerdings ist noch nichts in Stein gemeißelt, da ich auch bei einem Umsetzungsantrag an einem ganz normalen Bewerberverfahren teilnehmen muss. Es ist aber definitiv eine Chance die mir der AG gibt und dafür bin ich dankbar. Oft herrscht ja der Irrglaube, dass wir unkündbar wären

Warum wurden Sie gekündigt?

Spid

Eine Kündigung wurde nicht geschildert.

Larson

@Spid, ich werde aus diesem Jahr 26 Tage Resturlaub mit in das neue Jahr nehmen. Mein AG sagte mir, dass man sich Urlaub auch nicht auszahlen lassen kann und ich den Urlaub auch antreten muss. Ist das wahr? Ich kann dazu nichts konkretes Im Netz finden. Danke für deine Antwort

Lars73

Eine Abgeltung des Urlaubsanspruch kommt nur tum Ende des Arbeitsverhältnisses in betracht. Also korrekt der Urlaub ist nach Ende der Arbeitsunfähigkeit normal zunehmen.