Teilzeitarbeit beantragen - §11 TV-L

Begonnen von Kurt873, 14.10.2020 14:03

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Kurt873

Hallo,

ich möchte gerne für nächstes Jahr auf meiner Stelle Teilzeitarbeit vereinbaren. Gibt es für den TV-L einen entsprechenden Vordruck im Internet, den man herunterladen kann?
Und müssen bei dem Antrag Gründe aufgeführt werden? Normalerweise besteht ja nach 6 Monaten für jeden das Recht Teilzeit zu beantragen, auch ohne familiäre Gründe. Ist das richtig?


Spid

Nein.

Nur dann, wenn der AG sie bei der Entscheidung berücksichtigen soll.

Nicht im Hinblick auf §11 TV-L, dieser stellt eine eigenständige Rechtsgrundlage dar, die unabhängig von der gesetzlichen Regelung ist und unter den in der Norm selbst gegebenen Voraussetzungen Ansprüche eröffnet.

Organisator

Zitat von: Kurt873 in 14.10.2020 14:03
Normalerweise besteht ja nach 6 Monaten für jeden das Recht Teilzeit zu beantragen, auch ohne familiäre Gründe.

Woraus würdest du das aus der zitierten Norm schließen?

McOldie

Wenn es sich  nicht um eine Teilzeit aus familiären Gründen handelt, behält § 11 TV-L seine Bedeutung während der ersten neun Monate eines Arbeitsverhältnisses, da § 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 TzBfG eine Wartezeit von sechs Monaten und eine nach Ablauf der Wartezeit beginnende Frist zur Geltendmachung des Anspruchs von drei Monaten vorsieht.
.

Kurt873

und was heißt das jetzt für mich als Laien nicht in Beamtendeutsch erklärt?

Kann ich jetzt nach 6 Arbeitsjahren in 40h- Vollzeit Teilzeit in 36h beantragen, ohne das ich Gründe angeben muss oder nicht?

Wäre echt tool, wenn das jemand ohne Paragraphen und ohne kompliziert erklären kann.
Danke.

Organisator

Zitat von: Kurt873 in 15.10.2020 08:33
und was heißt das jetzt für mich als Laien nicht in Beamtendeutsch erklärt?

Wäre echt tool, wenn das jemand ohne Paragraphen und ohne kompliziert erklären kann.
Danke.

Es wäre auch toll, wenn das Leben ganz einfach wäre und ich jeden Tag Kuchen bekäme. Manchmal muss man aber auch selber denken, fängt so ab E 4 an.... :-\

Spid

Was ist "Beamtendeutsch"? Irritiert Dich der korrekte Gebrauch der deutschen Schriftsprache?

Natürlich kannst Du das - wenn Du das auf Basis der genannten Norm tust, ist der daraus erwachsende Anspruch aber keiner auf Teilzeit, sondern lediglich einer auf eine Erörterung.